Beschlussvorschlag:

Die in den letzten Monaten stark angestiegenen Flüchtlingszahlen und die weiterhin zu erwartenden Zugangszahlen erfordern die zeitnahe Bereitstellung von weiteren Flüchtlingsunterkünften zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung. Die Leitlinien zur Unterbringung von Flüchtlingen bleiben Maßgabe städtischen Handelns. In Anerkennung der angespannten Situation nimmt der Rat jedoch die Abweichung von den Leitlinien in Kauf und fasst vor diesem Hintergrund die folgenden Beschlüsse zur Unterbringung von Flüchtlingen:


A) Der Rat beschließt die Errichtung von 7 Wohnhäusern in Systembauweise zur kurz- bis mittelfristigen Flüchtlingsunterbringung.

1.      Hierzu beauftragt der Rat die Verwaltung, schnellstmöglich an nachfolgenden Standorten Wohnhäuser in Systembauweise zu errichten:

a)      Auf dem städtischen Grundstück Kalscheurer Weg, 50969 Köln Zollstock, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 735

b)      Auf dem städtischen Grundstück Merlinweg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 13, Flurstück 1224

c)      Auf dem städtischen Grundstück Dürener Straße, 50935 Köln Lindenthal, Gemarkung Kriel, Flur 62, Flurstück 509

d)      Auf dem städtischen Grundstück Heinrich-Rohlmann-Straße, 50829 Köln Ossendorf, Gemarkung Longerich, Flur 8, Flurstück 1002

e)      Auf dem städtischen Grundstück Im Grund / Pastor-Wolff-Straße, 50735 Köln Niehl, Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 3436

f)        Auf dem städtischen Grundstück Auweiler Straße, 50765 Köln Esch, Gemarkung Esch, Flur 6, Flurstück 528

g)      Auf dem städtischen Grundstück Urbacher Weg, 51145 Köln Porz, Gemarkung Eil, Flur 3, Flurstück 1279 u.a.

2.      Der Rat beschließt zur Errichtung von 7 Wohnhäusern in Systembauweise die vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2015, in Höhe von insgesamt rd. 25,45 Mio. € im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen auf nachfolgenden Finanzstellen:

a) 5620-1004-2-5164         Kalscheurer Weg                          3.636.171 €

b) 5620-1004-5-5137         Merlinweg                                       3.636.171 €

c) 5620-1004-3-5165         Dürener Str.                                   3.636.171 €

d) 5620-1004-5-5166         Heinrich-Rohlmann-Str.                 3.636.171 €

e) 5620-1004-5-5136         Im Grund/Pastor-Wolf-Str.            3.636.171 €

f) 5620-1004-6-5168          Auweiler Str.                                  3.636.171 €

g) 5620-1004-7-5169         Urbacher Weg                               3.636.171 €

Insgesamt:                                                                             25.453.197 €

Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Mehreinzahlungen im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilfinanzplanzeile 01, Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen, Finanzstelle 9000-1601-0-0006, Investitionspauschale.

Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die investiven Mittel in Höhe von insgesamt rd. 25,45 Mio. € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.

 

Der Rat beschließt die vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.086.869 € im Haushaltsjahr 2015, im Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in den Teilplanzeilen 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 742.833 € und Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 344.036 € für die Standorte 1a) bis 1g).

Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.

Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die erforderlichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.086.869 € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.

 

3.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, für alle unter Ziffer 1 genannten Standorte grds. 150 Unterbringungsplätze je Standort in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigenem Sanitär- und Kochbereich zu realisieren. Das Ergebnis der Machbarkeit je Standort wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu gegebener Zeit mitgeteilt. Aufgrund der besonderen Situation der Standorte wird an dem Betreuungsschlüssel von einem Sozialarbeiter für 80 Personen festgehalten.

 

B) Der Rat beschließt nachfolgende 4 Standorte zur Bebauung mit Wohnhäusern in konventioneller Bauweise zur langfristigen Flüchtlingsunterbringung:

a)      Trierer Straße, 50674 Köln Neustadt Süd, Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 621.          
Die Errichtung des am 08.04.2014 vom Rat für diesen Standort beschlossenen Wohnhauses in Systembauweise wird zunächst nicht weiter verfolgt. Die hierfür eingestellten Mittel werden für die zukünftige Verwendung zurückgestellt.

b)      Pater-Prinz-Weg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 6, Flurstücke 266, 267, 282 und 283

c)      Brohler Straße, 50968 Köln Marienburg, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstücke 708 und 1208

d)      Widdersdorfer Landstraße, 50859 Köln Lövenich, Gemarkung Lövenich, Flur 8, Flurstück 1417

Hierzu beauftragt der Rat die Verwaltung alle erforderlichen Schritte zur Vorbereitung von Planungs- und Baubeschlüssen für diese Standorte zu unternehmen und nötigenfalls erforderliche Bebauungspläne aufzustellen bzw. abzuändern. An den vorgenannten Standorten sollen in Anbetracht des enormen Unterbringungsbedarfes Wohnhäuser für bis zu 150 Personen errichtet werden. Die baurechtlichen Möglichkeiten sind dabei auszuschöpfen.

Sobald die Entwicklung der Flüchtlingszahlen es erlaubt, sollen Standorte, an denen von den Leitlinien abgewichen wird, auf eine leitlinienkonforme Anzahl von Unterbringungsplätzen (80) reduziert werden. Frei werdende Wohnungen sollen dann einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden.

Der Rat beschließt zur schnellstmöglichen Realisierung der Bauvorhaben die vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigung im Haushaltsjahr 2015, in Höhe von insgesamt 80.000 € im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-0-5198.

Die Mittel werden zur möglichst kurzfristigen Beauftragung von Architekturbüros benötigt, die die erforderlichen Planungs- und Baubeschlüsse vorbereiten sollen.

Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Mehreinzahlungen im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilfinanzplanzeile 01, Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen, Finanzstelle 9000-1601-0-0006, Investitionspauschale.

Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die investiven Mittel zu Ziffer 1 in Höhe von insgesamt 80.000 € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.

Die Umsetzung der o.a. Bauvorhaben hat Auswirkungen auf den Bedarf insb. an Schul- und Kita-Plätzen an den beschlossenen Standorten. Vor diesem Hintergrund sind bei der Realisierung anstehende Baumaßnahmen zeitlich aufeinander abzustimmen.

 

C) Der Rat beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, zur Realisierung der langfristigen Bedarfe den Ankauf geeigneter Grundstücke sowie Bestandsgebäude zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften aktiv zu verfolgen und hierfür die erforderlichen Beschlüsse einzuholen.

Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Die in den letzten Monaten stark angestiegenen Flüchtlingszahlen und die weiterhin zu erwartenden Zugangszahlen erfordern die zeitnahe Bereitstellung von weiteren Flüchtlingsunterkünften zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung. Die Leitlinien zur Unterbringung von Flüchtlingen bleiben Maßgabe städtischen Handelns. In Anerkennung der angespannten Situation nimmt der Rat jedoch die Abweichung von den Leitlinien in Kauf und fasst vor diesem Hintergrund die folgenden Beschlüsse zur Unterbringung von Flüchtlingen:

 

A) Der Rat beschließt die Errichtung von 7 Wohnhäusern in Systembauweise zur kurz- bis mittelfristigen Flüchtlingsunterbringung.

4.      Hierzu beauftragt der Rat die Verwaltung, schnellstmöglich an nachfolgenden Standorten Wohnhäuser in Systembauweise zu errichten:

h)      Auf dem städtischen Grundstück Kalscheurer Weg, 50969 Köln Zollstock, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 735

i)        Auf dem städtischen Grundstück Merlinweg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 13, Flurstück 1224

j)        Auf dem städtischen Grundstück Dürener Straße, 50935 Köln Lindenthal, Gemarkung Kriel, Flur 62, Flurstück 509

k)      Auf dem städtischen Grundstück Heinrich-Rohlmann-Straße, 50829 Köln Ossendorf, Gemarkung Longerich, Flur 8, Flurstück 1002

l)        Auf dem städtischen Grundstück Im Grund / Pastor-Wolff-Straße, 50735 Köln Niehl, Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 3436

m)   Auf dem städtischen Grundstück Auweiler Straße, 50765 Köln Esch, Gemarkung Esch, Flur 6, Flurstück 528

n)      Auf dem städtischen Grundstück Urbacher Weg, 51145 Köln Porz, Gemarkung Eil, Flur 3, Flurstück 1279 u.a.

5.      Der Rat beschließt zur Errichtung von 7 Wohnhäusern in Systembauweise die vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2015, in Höhe von insgesamt rd. 25,45 Mio. € im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen auf nachfolgenden Finanzstellen:

a) 5620-1004-2-5164         Kalscheurer Weg                          3.636.171 €

b) 5620-1004-5-5137         Merlinweg                                       3.636.171 €

c) 5620-1004-3-5165         Dürener Str.                                   3.636.171 €

d) 5620-1004-5-5166         Heinrich-Rohlmann-Str.                 3.636.171 €

e) 5620-1004-5-5136         Im Grund/Pastor-Wolf-Str.            3.636.171 €

f) 5620-1004-6-5168          Auweiler Str.                                  3.636.171 €

g) 5620-1004-7-5169         Urbacher Weg                               3.636.171 €

Insgesamt:                                                                             25.453.197 €

Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Mehreinzahlungen im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilfinanzplanzeile 01, Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen, Finanzstelle 9000-1601-0-0006, Investitionspauschale.

Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die investiven Mittel in Höhe von insgesamt rd. 25,45 Mio. € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.

 

Der Rat beschließt die vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.086.869 € im Haushaltsjahr 2015, im Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in den Teilplanzeilen 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 742.833 € und Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 344.036 € für die Standorte 1a) bis 1g).

Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.

Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die erforderlichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.086.869 € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.

 

6.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, für alle unter Ziffer 1 genannten Standorte grds. 150 Unterbringungsplätze je Standort in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigenem Sanitär- und Kochbereich zu realisieren. Das Ergebnis der Machbarkeit je Standort wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren sowie der Bezirksvertretung Chorweiler zu gegebener Zeit mitgeteilt. Aufgrund der besonderen Situation der Standorte wird an dem Betreuungsschlüssel von einem Sozialarbeiter für 80 Personen festgehalten.

 

B) Der Rat beschließt nachfolgende 4 Standorte zur Bebauung mit Wohnhäusern in konventioneller Bauweise zur langfristigen Flüchtlingsunterbringung:

e)      Trierer Straße, 50674 Köln Neustadt Süd, Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 621.          
Die Errichtung des am 08.04.2014 vom Rat für diesen Standort beschlossenen Wohnhauses in Systembauweise wird zunächst nicht weiter verfolgt. Die hierfür eingestellten Mittel werden für die zukünftige Verwendung zurückgestellt.

f)        Pater-Prinz-Weg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 6, Flurstücke 266, 267, 282 und 283

g)      Brohler Straße, 50968 Köln Marienburg, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstücke 708 und 1208

h)      Widdersdorfer Landstraße, 50859 Köln Lövenich, Gemarkung Lövenich, Flur 8, Flurstück 1417

Hierzu beauftragt der Rat die Verwaltung alle erforderlichen Schritte zur Vorbereitung von Planungs- und Baubeschlüssen für diese Standorte zu unternehmen und nötigenfalls erforderliche Bebauungspläne aufzustellen bzw. abzuändern. An den vorgenannten Standorten sollen in Anbetracht des enormen Unterbringungsbedarfes Wohnhäuser für bis zu 150 Personen errichtet werden. Die baurechtlichen Möglichkeiten sind dabei auszuschöpfen.

Sobald die Entwicklung der Flüchtlingszahlen es erlaubt, sollen Standorte, an denen von den Leitlinien abgewichen wird, auf eine leitlinienkonforme Anzahl von Unterbringungsplätzen (80) reduziert werden. Frei werdende Wohnungen sollen dann einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden.

Der Rat beschließt zur schnellstmöglichen Realisierung der Bauvorhaben die vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigung im Haushaltsjahr 2015, in Höhe von insgesamt 80.000 € im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-0-5198.

Die Mittel werden zur möglichst kurzfristigen Beauftragung von Architekturbüros benötigt, die die erforderlichen Planungs- und Baubeschlüsse vorbereiten sollen.

Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Mehreinzahlungen im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilfinanzplanzeile 01, Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen, Finanzstelle 9000-1601-0-0006, Investitionspauschale.

Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die investiven Mittel zu Ziffer 1 in Höhe von insgesamt 80.000 € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.

Die Umsetzung der o.a. Bauvorhaben hat Auswirkungen auf den Bedarf insb. an Schul- und Kita-Plätzen an den beschlossenen Standorten. Vor diesem Hintergrund sind bei der Realisierung anstehende Baumaßnahmen zeitlich aufeinander abzustimmen.

 

C) Der Rat beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, zur Realisierung der langfristigen Bedarfe den Ankauf geeigneter Grundstücke sowie Bestandsgebäude zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften aktiv zu verfolgen und hierfür die erforderlichen Beschlüsse einzuholen.

 

-          Änderungsantrag der CDU-Fraktion

-           

1. Beschluss: (CDU-Antrag)

An den Absatz B) beginnend mit "Der Rat beschließt nachfolgende 4 Standorte...", endend mit "...anstehende Baumaßnahmen zeitlich aufeinander abzustimmen." (Seite 3 der Vorlagen) soll folgender Passus, noch zu B) gehörend, angefügt werden:

 

Die Verwaltung wird gebeten, bei der weiteren Planung der Flüchtlingsunterbringung rechtzeitig zu prüfen, wie mit dem Bezug des geplanten festen Wohnheims am Pater-Prinz-Weg ein Wohnheim in Systembauweise aufgegeben und das andere Wohnheim in Systembauweise spätestens nach fünf Jahren aufgegeben werden kann.

 

Ferner soll die Belegung der Unterbringung am Pater-Prinz-Weg keinesfalls die Zahl von 150 Personen überschreiten.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion Die Grünen und Herrn Bronisz (Linke.) bei Enthaltung der FDP-Fraktion und Herrn Ilg (AfD) zugestimmt. (Nicht anwesend: Herr Theilen-von Wrochem)

 

2. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Die in den letzten Monaten stark angestiegenen Flüchtlingszahlen und die weiterhin zu erwartenden Zugangszahlen erfordern die zeitnahe Bereitstellung von weiteren Flüchtlingsunterkünften zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung. Die Leitlinien zur Unterbringung von Flüchtlingen bleiben Maßgabe städtischen Handelns. In Anerkennung der angespannten Situation nimmt der Rat jedoch die Abweichung von den Leitlinien in Kauf und fasst vor diesem Hintergrund die folgenden Beschlüsse zur Unterbringung von Flüchtlingen:

 

A) Der Rat beschließt die Errichtung von 7 Wohnhäusern in Systembauweise zur kurz- bis mittelfristigen Flüchtlingsunterbringung.

7.      Hierzu beauftragt der Rat die Verwaltung, schnellstmöglich an nachfolgenden Standorten Wohnhäuser in Systembauweise zu errichten:

o)      Auf dem städtischen Grundstück Kalscheurer Weg, 50969 Köln Zollstock, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 735

p)      Auf dem städtischen Grundstück Merlinweg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 13, Flurstück 1224

q)      Auf dem städtischen Grundstück Dürener Straße, 50935 Köln Lindenthal, Gemarkung Kriel, Flur 62, Flurstück 509

r)       Auf dem städtischen Grundstück Heinrich-Rohlmann-Straße, 50829 Köln Ossendorf, Gemarkung Longerich, Flur 8, Flurstück 1002

s)      Auf dem städtischen Grundstück Im Grund / Pastor-Wolff-Straße, 50735 Köln Niehl, Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 3436

t)        Auf dem städtischen Grundstück Auweiler Straße, 50765 Köln Esch, Gemarkung Esch, Flur 6, Flurstück 528

u)      Auf dem städtischen Grundstück Urbacher Weg, 51145 Köln Porz, Gemarkung Eil, Flur 3, Flurstück 1279 u.a.

8.      Der Rat beschließt zur Errichtung von 7 Wohnhäusern in Systembauweise die vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2015, in Höhe von insgesamt rd. 25,45 Mio. € im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen auf nachfolgenden Finanzstellen:

a) 5620-1004-2-5164         Kalscheurer Weg                          3.636.171 €

b) 5620-1004-5-5137         Merlinweg                                       3.636.171 €

c) 5620-1004-3-5165         Dürener Str.                                   3.636.171 €

d) 5620-1004-5-5166         Heinrich-Rohlmann-Str.                 3.636.171 €

e) 5620-1004-5-5136         Im Grund/Pastor-Wolf-Str.            3.636.171 €

f) 5620-1004-6-5168          Auweiler Str.                                  3.636.171 €

g) 5620-1004-7-5169         Urbacher Weg                               3.636.171 €

Insgesamt:                                                                             25.453.197 €

Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Mehreinzahlungen im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilfinanzplanzeile 01, Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen, Finanzstelle 9000-1601-0-0006, Investitionspauschale.

Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die investiven Mittel in Höhe von insgesamt rd. 25,45 Mio. € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.

 

Der Rat beschließt die vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.086.869 € im Haushaltsjahr 2015, im Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in den Teilplanzeilen 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 742.833 € und Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 344.036 € für die Standorte 1a) bis 1g).

Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.

Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die erforderlichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.086.869 € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.

 

9.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, für alle unter Ziffer 1 genannten Standorte grds. 150 Unterbringungsplätze je Standort in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigenem Sanitär- und Kochbereich zu realisieren. Das Ergebnis der Machbarkeit je Standort wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu gegebener Zeit mitgeteilt. Aufgrund der besonderen Situation der Standorte wird an dem Betreuungsschlüssel von einem Sozialarbeiter für 80 Personen festgehalten.

 

B) Der Rat beschließt nachfolgende 4 Standorte zur Bebauung mit Wohnhäusern in konventioneller Bauweise zur langfristigen Flüchtlingsunterbringung:

i)        Trierer Straße, 50674 Köln Neustadt Süd, Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 621.          
Die Errichtung des am 08.04.2014 vom Rat für diesen Standort beschlossenen Wohnhauses in Systembauweise wird zunächst nicht weiter verfolgt. Die hierfür eingestellten Mittel werden für die zukünftige Verwendung zurückgestellt.

j)        Pater-Prinz-Weg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 6, Flurstücke 266, 267, 282 und 283

k)      Brohler Straße, 50968 Köln Marienburg, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstücke 708 und 1208

l)        Widdersdorfer Landstraße, 50859 Köln Lövenich, Gemarkung Lövenich, Flur 8, Flurstück 1417

Hierzu beauftragt der Rat die Verwaltung alle erforderlichen Schritte zur Vorbereitung von Planungs- und Baubeschlüssen für diese Standorte zu unternehmen und nötigenfalls erforderliche Bebauungspläne aufzustellen bzw. abzuändern. An den vorgenannten Standorten sollen in Anbetracht des enormen Unterbringungsbedarfes Wohnhäuser für bis zu 150 Personen errichtet werden. Die baurechtlichen Möglichkeiten sind dabei auszuschöpfen.

Sobald die Entwicklung der Flüchtlingszahlen es erlaubt, sollen Standorte, an denen von den Leitlinien abgewichen wird, auf eine leitlinienkonforme Anzahl von Unterbringungsplätzen (80) reduziert werden. Frei werdende Wohnungen sollen dann einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden.

Der Rat beschließt zur schnellstmöglichen Realisierung der Bauvorhaben die vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigung im Haushaltsjahr 2015, in Höhe von insgesamt 80.000 € im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-0-5198.

Die Mittel werden zur möglichst kurzfristigen Beauftragung von Architekturbüros benötigt, die die erforderlichen Planungs- und Baubeschlüsse vorbereiten sollen.

Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Mehreinzahlungen im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilfinanzplanzeile 01, Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen, Finanzstelle 9000-1601-0-0006, Investitionspauschale.

Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die investiven Mittel zu Ziffer 1 in Höhe von insgesamt 80.000 € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln.

Die Umsetzung der o.a. Bauvorhaben hat Auswirkungen auf den Bedarf insb. an Schul- und Kita-Plätzen an den beschlossenen Standorten. Vor diesem Hintergrund sind bei der Realisierung anstehende Baumaßnahmen zeitlich aufeinander abzustimmen.

Die Verwaltung wird gebeten, bei der weiteren Planung der Flüchtlingsunterbringung rechtzeitig zu prüfen, wie mit dem Bezug des geplanten festen Wohnheims am Pater-Prinz-Weg ein Wohnheim in Systembauweise aufgegeben und das andere Wohnheim in Systembauweise spätestens nach fünf Jahren aufgegeben werden kann.

 

Ferner soll die Belegung der Unterbringung am Pater-Prinz-Weg keinesfalls die Zahl von 150 Personen überschreiten.

 

C) Der Rat beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, zur Realisierung der langfristigen Bedarfe den Ankauf geeigneter Grundstücke sowie Bestandsgebäude zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften aktiv zu verfolgen und hierfür die erforderlichen Beschlüsse einzuholen.

 

Änderungsantrag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt:

Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig die Bereitstellung der folgenden Grundstücke, die sich baurechtlich für Wohnungsbau eignen, zwecks Errichtung von Wohnhäusern in konventioneller Bauweise zur langfristigen Unterbringung von Flüchtlingen bzw. ggf. auch für die Errichtung von Wohnhäusern in Systembauweise für eine temporäre Nutzung zu prüfen:

a.      Das unbebaute städtische Grundstück in der Piusstraße im Stadtbezirk Lindenthal;

 

b.      das sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befindliche Grundstück Gustav-Heinemann-Ufer 114 im Stadtbezirk Rodenkirchen.

 

Zudem wird die Verwaltung beauftragt, kurzfristig zu prüfen, ob o.a. Grundstücke von der GAG Immobilien AG zur Errichtung von Wohnhäusern für Flüchtlinge bebaut werden  können sowie dem Ausschuss darzustellen, welche städtischen Grundstücke für eine konventioneller Bauweise zur langfristigen Unterbringung von Flüchtlingen der GAG kurzfristig angeboten werden können.

In die Prüfung sollen auch andere Wohnungsbaugesellschaften, insbesondere die Genossenschaften, mit einbezogen werden.

 

Beschluss:

Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt die Verwaltungsvorlage, den Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und die Ergänzungen der Bezirksvertretungen Rodenkirchen und Chorweiler. Zusätzlich solle die Verwaltung prüfen, dass alle Alleebäume, die in der Anlage 1 F aufgeführt sind, erhalten bleiben.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt