Nachtrag: 17.12.2014

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlüsse:

 

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion:

 

Der Beschlusstext der vorgenannten Vorlagen ist wie folgt zu ergänzen:

·      Die Verwaltung wird beauftragt, zu klären, inwieweit der Energiestandard EnEV 2014 für Schulbauten sachgerecht ist. Das Ergebnis ist kurzfristig dem Ausschuss Schule und Weiterbildung sowie dem Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vorzulegen.

·      Insbesondere ist die Frage zu beantworten, ob im Hinblick auf die auftretende CO2-Konzentration in Klassenräumen eine kontrollierte Be- und Entlüftung geboten ist, um den Unterrichtsrealitäten gerecht zu werden. Die Verwaltung soll hierzu externen Sachverstand hinzuziehen und Erfahrungen aus anderen Kommunen in die Beantwortung einfließen lassen.

·      Bis zur Bewertung dieser Fragen und abschließenden Entscheidung durch die Fachausschüsse soll die Verwaltung die Planungen parallel mit und ohne Anlagen zur kontrollierten Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung fortsetzen.

·      Bei zukünftigen Planungsaufnahmen für Schulbauten ist die Vorbereitung solcher Beschlussvorlagen im Bauausschuss bzw. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vorzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke., der FDP-Fraktion und der Gruppe pro Köln sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.

 

 

 

II. Beschluss gemäß Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Bei der Planung der o.a. Schulbauten sind jeweils Anlagen zur kontrollierten Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung als Ergänzung zum Energiestandard (EnEV) 2014 vorzusehen und zu planen.

 

Bei zukünftigen Planungsaufnahmen für Schulbauten ist die Vorbereitung solcher Beschlussvorlagen im Bauausschuss bzw. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vorzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Gruppe Piraten und gegen die Stimme von Ratsmitglied Zimmermann (Deine Freunde) abgelehnt.

 

 

 

III. Beschluss gemäß Änderungsantrag der FDP-Fraktion:

 

Der Rat möge beschließen:

 

Nach dem Absatz

 

„Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Entwurfsplanung) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Sporthalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg nach gesicherter Finanzierung.“

 

wird eingefügt:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, als Alternative unverzüglich die Prüfung zur Errichtung einer 2-fach Turnhalle anstelle einer 1-fach Turnhalle aufzunehmen.

Die Ergebnisse dieser Prüfung sind den Ausschüssen mitzuteilen.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) abgelehnt.

 

 

 

IV. Gesamtabstimmung über die so geänderte Beschlussvorlage:

 

1.        Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Entwurfsplanung) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Sporthalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg nach gesicherter Finanzierung.

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben.

Die Gesamtkosten (inklusive Einrichtung)  belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf 16.170.000 € (Kostenzusammenstellung siehe Anlage 2). Der Kostenschätzung liegt der Energiestandard aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 zugrunde.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem städt. Haushalt zu finanzierenden Mietmehrkosten inkl. Nebenkosten in Höhe von 1.728.982 € sind frühestens ab Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zusätzlich zu veranschlagen.

 

Der Planung ist das in der beigefügten Raumliste (Anlage 1) aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

 

2.        Der Rat beschließt zum Stellenplan 2020 die Zusetzung einer insgesamt 0,17 Stelle Schulsekretär/in in der EG 5 TVöD für das neue Grundschulgebäude. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan bereitgestellt. Sollte der Stellenplan 2020 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

 

3.        Der Rat beschließt zum Stellenplan 2020 die Zusetzung einer 1,0 Stelle   Schulhausmeister in der EG 3 TVöD (VIII/VII BAT) für das neue Schulgebäude. Sollte der Stellenplan 2020 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

 

Der Beschlusstext der vorgenannten Vorlagenwird wird wie folgt ergänzt:

 

·      Die Verwaltung wird beauftragt, zu klären, inwieweit der Energiestandard EnEV 2014 für Schulbauten sachgerecht ist. Das Ergebnis ist kurzfristig dem Ausschuss Schule und Weiterbildung sowie dem Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vorzulegen.

 

·      Insbesondere ist die Frage zu beantworten, ob im Hinblick auf die auftretende CO2-Konzentration in Klassenräumen eine kontrollierte Be- und Entlüftung geboten ist, um den Unterrichtsrealitäten gerecht zu werden. Die Verwaltung soll hierzu externen Sachverstand hinzuziehen und Erfahrungen aus anderen Kommunen in die Beantwortung einfließen lassen.

 

·      Bis zur Bewertung dieser Fragen und abschließenden Entscheidung durch die Fachausschüsse soll die Verwaltung die Planungen parallel mit und ohne Anlagen zur kontrollierten Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung fortsetzen.

 

·      Bei zukünftigen Planungsaufnahmen für Schulbauten ist die Vorbereitung solcher Beschlussvorlagen im Bauausschuss bzw. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vorzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und der Gruppe pro Köln sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der AfD-Fraktion, der Gruppe Piraten und bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Zimmermann (Deine Freunde) gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) zugestimmt.

__________

Anmerkung:

 

Diese Angelegenheit wurde wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam mit den Punkten

10.18    Planungsaufnahme zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Gesamtschule im Stadtbezirk Innenstadt am Teilstandort Frankstr. 26  sowie den Abriss und Neubau des Schulgebäudes und Turnhalle am Teilstandort Severinswall 40/40a

2048/2014

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
AN/1817/2014

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion
AN/1818/2014

und

10.23    Planungsaufnahme zur Errichtung eines dreizügigen Grundschulgebäudes mit Einzel-Sporthalle , Grundstück Thessaloniki-Allee (Ecke Vietorstr. / Wipperfürther Str.), Köln-Kalk

1948/2014

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
AN/1817/2014

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion
AN/1818/2014

 

behandelt.