Sitzung: 26.01.2015 BV2/0006/2015
Zusatz: Vertagter TOP 8.1.1 aus der Sitzung vom 20.10.2014
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: AN/1239/2014
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Kreuzungsbereich Koblenzer Str./ Goltsteinstr. folgendermaßen zu gestalten:
1. Es werden Fahrbahnrandmarkierungen aufgebracht, die den Verlauf der Vorfahrtstraße kenntlich machen.
2. Es wird eine Sperrmarkierung an der nördlichen Ecke Koblenzer Str./ Goltsteinstr. aufgebracht, die das Abstellen von Fahrzeugen dort verhindert.
3. In der Goltsteinstr. und in der Koblenzer Str. werden direkt nach der Schönhauser Str. Tempo-30-Schilder aufgestellt.
4. Auf der Goltsteinstraße wird in Höhe der Hausnummer 23 in südlicher Fahrtrichtung auf der linken Fahrbahnseite ein zusätzliches Schild (Zeichen 205, Vorfahrt gewähren) aufgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.