Zusatz: Vertagter TOP 8.1.1 aus der Sitzung vom 20.10.2014

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Kreuzungsbereich Koblenzer Str./ Goltsteinstr. folgendermaßen zu gestalten:

1.      Es werden Fahrbahnrandmarkierungen aufgebracht, die den Verlauf der Vorfahrtstraße kenntlich machen.

2.      Es wird eine Sperrmarkierung an der nördlichen Ecke Koblenzer Str./ Goltsteinstr. aufgebracht, die das Abstellen von Fahrzeugen dort verhindert.

3.      In der Goltsteinstr. und in der Koblenzer Str. werden direkt nach der Schönhauser Str. Tempo-30-Schilder aufgestellt.

4.      Auf der Goltsteinstraße wird in Höhe der Hausnummer 23 in südlicher Fahrtrichtung auf der linken Fahrbahnseite ein zusätzliches Schild (Zeichen 205, Vorfahrt gewähren) aufgestellt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.