Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Mülheim bittet die Verwaltung, folgende Maßnahmen zu prüfen:
1.
Die
Mülheimer Freiheit, Dünnwalder Straße, Deutz-Mülheimer Straße ab Danzierstraße
nordwärts, Düsseldorfer Straße durch das Verkehrszeichen 260 Verbot für
Kraftfahrzeuge (Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie
sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) mit dem Zusatz: Anlieger frei für den
Durchgangsverkehr zu sperren.
2.
Auf der
Deutz-Mülheimer Straße nordlich Danzierstraße, der Müheimer Freiheit und der
Dünnwalder Straße wird, wie bereits auf der Düsseldorfer Straße, die Vorfahrtsregelung
aufgehoben und durch die Regelung „rechts vor links“ nach §8StVO ersetzt.
3.
An der
Einmündung der Dünnwalder Straße in den Clevischen Ring ist nur Rechtsabbiegen
erlaubt nach Verkehrszeichen 209-20 der Vorschriftzeichen nach Anlage 2 zu § 41
StVO.
4.
An der
Kreuzung Berliner Straße/Clevischer Ring ist durch entsprechende
Verkehrslenkung dafür Sorge zu tragen, dass der Verkehr stadteinwärts durch
Linksabbieger auf den Clevischen Ring geführt wird.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion.