Beschluss: geändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim bittet die Verwaltung, folgende Maßnahmen zu prüfen:

1.      Die Mülheimer Freiheit, Dünnwalder Straße, Deutz-Mülheimer Straße ab Danzierstraße nordwärts, Düsseldorfer Straße durch das Verkehrszeichen 260 Verbot für Kraftfahrzeuge (Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) mit dem Zusatz: Anlieger frei für den Durchgangsverkehr zu sperren.

2.      Auf der Deutz-Mülheimer Straße nordlich Danzierstraße, der Müheimer Freiheit und der Dünnwalder Straße wird, wie bereits auf der Düsseldorfer Straße, die Vorfahrtsregelung aufgehoben und durch die Regelung „rechts vor links“ nach §8StVO ersetzt.

3.      An der Einmündung der Dünnwalder Straße in den Clevischen Ring ist nur Rechtsabbiegen erlaubt nach Verkehrszeichen 209-20 der Vorschriftzeichen nach Anlage 2 zu § 41 StVO.

4.      An der Kreuzung Berliner Straße/Clevischer Ring ist durch entsprechende Verkehrslenkung dafür Sorge zu tragen, dass der Verkehr stadteinwärts durch Linksabbieger auf den Clevischen Ring geführt wird.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion.