Nachtrag: 22.01.2015
Sitzung: 10.02.2015 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: AN/0179/2015
Folgende Anfrage
zur Leistungen aus der Grundsicherung für im Elternhaus lebende behinderte
Menschen
Nach dem Urteil des Bundessozialgericht (BSG)
vom 23.07.2014 stehen behinderten Menschen die im Hauslat der Eltern leben und
Grundsicherung erhalten der volle Reglesatz zu und nicht wie in der laufenden
Praxis der gekürzte Regelsatz von 80%. Urteil
Urteil des 8. Senats vom 23.7.2014 - B 8 SO 14/13 R - ; Urteil des 8. Senats vom 23.7.2014 - B 8 SO
31/12 R - ; Urteil des 8. Senats vom
23.7.2014 - B 8 SO 12/13 R - Die Urteile des BSG sind veröffentlicht.
Hierzu fragen an
die Verwaltung:
1. Wann werden die
Urteile des Bundessozialgericht in gängige Praxis umgesetzt?
2. Ist daran
gedacht die zu unrecht benachteiligten behinderten Menschen für das verursachte
Unrecht unbürokratisch zu entschädigen?
3. Wird die
Entschädigung rückwirkend bis 2011 gewährt und werden Anträge die zu diesem
Urteil schon gestellt sind zeitgerecht bearbeitet?
4. Wie viel Geld
hat die Stadt Köln seit 2011 auf Kosten der behinderten Menschen und deren
durch Pflege, Betreuung und anhalten zum größtmöglichen selbständigen Leben
ihrer Kinder belasteten Eltern durch diese Benachteiligung gespart?
5. Wann und wie
werden die betroffenen behinderten Menschen und Eltern von der Verwaltung über
die richtige Anwendung der bestehenden Rechtslage seit 2011 informiert und ist
an eine Entschuldigung gegenüber diesen Menschen gedacht?