Nachtrag: 22.01.2015
Sitzung: 10.02.2015 BV7/0006/2015
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: AN/0184/2015
Zum geplanten Wohngebiet
Zündorf-Süd soll im April 2015 ein zweiter Zielfindungsworkshop abgehalten
werden. Hierzu wurde die Bezirksvertretung mit der Vorlage 3257/2014 ergänzend
informiert. Allerdings sind nicht nur bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort
noch viele Fragen offen, die sich insbesondere mit der Entlastungsstraße beschäftigen.
Zur Vorbereitung des zweiten
Workshops bitten wir daher, spätestens zur nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Porz die folgenden Fragen zu beantworten:
1.
Die nach derzeitiger Beschlusslage noch zu
realisierende Variante 6n als Umgehung für Zündorf und Porz mit direktem
Anschluss an die A 59 wurde aufgrund der Kosten in Höhe von 29,9 Mio. €
(Integrierte Gesamtverkehrsplanung NRW, Vorhaben 24025 vom 08.12.2005) durch
das Land als nicht wirtschaftlich bewertet und somit zunächst als nicht förderfähig
zurückgestellt. Die nun favorisierte Lösung ist nach Angabe der Verwaltung
kostengünstiger und daher leichter umsetzbar. Wie hoch schätzt die Verwaltung
die entstehenden Kosten inkl. der Unterquerung der sechsgleisigen ICE-Trasse,
des Rückbaus der Wahner Straße und der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen in
den Bereichen Zündorf und Wahn und mit welcher Quote würden diese gefördert
werden?
2.
Als Ergebnis des ersten Zielfindungsworkshops wurde
abschließend festgestellt (Seite 15 der Dokumentation), dass vor dem zweiten
Zielfindungsworkshop Trassenalternativen für die Entlastungsstraße und die
Stadtbahn untersucht werden. Wichtig ist, dass diese von den Beteiligten vorab
geprüft und bewertet werden können. Wann werden diese Ergebnisse vorgelegt und
wie wurde bei den dafür durchgeführten Untersuchungen insbesondere der Verkehr
Richtung Norden (Porzity und Innenstadt) sowie Westen (Rodenkirchener Brücke)
berücksichtigt?
3.
In den ersten Workshops wurde erläutert, dass die
Stadtbahnverlängerung bis 2020 realisiert werden könne. Es wurde jedoch keine
Terminplanung vorgelegt, bis wann die Entlastungsstraße fertig gestellt werden
könne. Gesagt wurde lediglich (Seite 6 der Dokumentation), dass ein
Baubeginn „im besten Fall“ in 6 Jahren möglich sei. Gibt es inzwischen
genauere Zeitangaben, bis wann die Entlastungsstraße fertig gestellt werden
kann und wie wurden dabei die Finanzierungs- und Planungsabstimmungen mit dem
Land und der Bahn inkl. der erforderlichen Kreuzungsvereinbarung sowie die in
Köln üblichen langen Vergabeverfahren für voraussichtlich mehrere Aufträge
bewertet?
Im Beschluss des
Stadtentwicklungsausschusses am 06. Februar 2014 wurde bewusst die Passage
entfernt, dass zur Realisierung erster Wohngebäude nicht zwingend die
unmittelbare Fertigstellung der Ortsumgehung erforderlich sei. Dies bedeutet im
Umkehrschluss, dass die Beschlusslage weiterhin eine Bebauung erst nach der
Realisierung der vollständigen Umgehung ermöglicht. Daher sind sowohl die
zeitlichen als auch die finanziellen Aspekte wesentliche Kriterien für die
Fortsetzung des Wettbewerbsverfahrens und insbesondere die darin genannten
Terminziele.
Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Anfragen und die bereits erfolgten Beantwortungen zur Kenntnis.