Nachtrag: 22.01.2015

Beschluss: Kenntnis genommen

Zum geplanten Wohngebiet Zündorf-Süd soll im April 2015 ein zweiter Zielfindungsworkshop abgehalten werden. Hierzu wurde die Bezirksvertretung mit der Vorlage 3257/2014 ergänzend informiert. Allerdings sind nicht nur bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort noch viele Fragen offen, die sich insbesondere mit der Entlastungsstraße beschäftigen.

Zur Vorbereitung des zweiten Workshops bitten wir daher, spätestens zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Porz die folgenden Fragen zu beantworten:

1.      Die nach derzeitiger Beschlusslage noch zu realisierende Variante 6n als Umgehung für Zündorf und Porz mit direktem Anschluss an die A 59 wurde aufgrund der Kosten in Höhe von 29,9 Mio. € (Integrierte Gesamtverkehrsplanung NRW, Vorhaben 24025 vom 08.12.2005) durch das Land als nicht wirtschaftlich bewertet und somit zunächst als nicht förderfähig zurückgestellt. Die nun favorisierte Lösung ist nach Angabe der Verwaltung kostengünstiger und daher leichter umsetzbar. Wie hoch schätzt die Verwaltung die entstehenden Kosten inkl. der Unterquerung der sechsgleisigen ICE-Trasse, des Rückbaus der Wahner Straße und der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen in den Bereichen Zündorf und Wahn und mit welcher Quote würden diese gefördert werden?

2.      Als Ergebnis des ersten Zielfindungsworkshops wurde abschließend festgestellt (Seite 15 der Dokumentation), dass vor dem zweiten Zielfindungsworkshop Trassenalternativen für die Entlastungsstraße und die Stadtbahn untersucht werden. Wichtig ist, dass diese von den Beteiligten vorab geprüft und bewertet werden können. Wann werden diese Ergebnisse vorgelegt und wie wurde bei den dafür durchgeführten Untersuchungen insbesondere der Verkehr Richtung Norden (Porzity und Innenstadt) sowie Westen (Rodenkirchener Brücke) berücksichtigt?

3.      In den ersten Workshops wurde erläutert, dass die Stadtbahnverlängerung bis 2020 realisiert werden könne. Es wurde jedoch keine Terminplanung vorgelegt, bis wann die Entlastungsstraße fertig gestellt werden könne. Gesagt wurde lediglich (Seite 6 der Dokumentation), dass ein Baubeginn „im besten Fall“ in 6 Jahren möglich sei. Gibt es inzwischen genauere Zeitangaben, bis wann die Entlastungsstraße fertig gestellt werden kann und wie wurden dabei die Finanzierungs- und Planungsabstimmungen mit dem Land und der Bahn inkl. der erforderlichen Kreuzungsvereinbarung sowie die in Köln üblichen langen Vergabeverfahren für voraussichtlich mehrere Aufträge bewertet?

Im Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses am 06. Februar 2014 wurde bewusst die Passage entfernt, dass zur Realisierung erster Wohngebäude nicht zwingend die unmittelbare Fertigstellung der Ortsumgehung erforderlich sei. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Beschlusslage weiterhin eine Bebauung erst nach der Realisierung der vollständigen Umgehung ermöglicht. Daher sind sowohl die zeitlichen als auch die finanziellen Aspekte wesentliche Kriterien für die Fortsetzung des Wettbewerbsverfahrens und insbesondere die darin genannten Terminziele.

 

 

Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Anfragen und die bereits erfolgten Beantwortungen zur Kenntnis.