Bezeichnung | Inhalt |
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Nachtrag: | 22.01.2015 |
Sitzung: | 10.02.2015 BV7/0006/2015 |
Beschluss: | Kenntnis genommen |
Vorlage: | AN/0188/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Anfrage Parkpalette 374 KB |
Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende
Fragen an die Verwaltung der Stadt Köln:
1. Ist die Stadt Köln
Eigentümerin dieser Parkpalette?
2. Falls ja – Wie gedenkt die
Stadt bzgl. des vor sich hin gammelnden, aber dringend benötigten Bauwerks
weiter vorzugehen?
Falls nein - Wurde der Eigentümer aufgefordert seine Immobilie(Parkpalette)
wieder in einen verkehrsfähigen Zustand zu versetzen und mit welchem Ergebnis
ist das geschehen?
3. Wie kam es zur
zwischenzeitlichen Nutzung des Bauwerks durch die Stadt Köln, wenn es doch
wegen baulicher Gefahren als nicht verwendbar eingestuft worden war?
4. Ist es zutreffend, dass die
Errichtung der Parkpalette seinerzeit eine Voraussetzung für die
Erteilung der Baugenehmigung von Teilen des „Demo-Viertels“ war?
5. Welche Maßnahmen wurden
ergriffen, um nach Sperrung der Parkpalette durch die Stadt die weggefallenen
Parkplätze zu ersetzen?