Nachtrag: 10.03.2015
Sitzung: 12.03.2015 BV1/0006/2015
Zusatz: übernommen aus vorheriger Sitzung
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 2781/2014
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt die ungeänderte Beschlussfassung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen:
Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die
Kostenschätzung für die Generalsanierung
der Stadtbibliothek / Zentralbibliothek, d. h. sowohl die pflichtige, die nach
den technischen Basisstandards zwingend notwendige wie auch die weitere,
insbesondere energetische und zukunftsweisende Sanierung und beauftragt die
Verwaltung mit der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung. Nach den Ergebnissen
der Leistungsphasen 1 und 2 mit Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung und
einer Kostenschätzung entstehen für diese Sanierung Baukosten in Höhe von ca. 31.435.500
€. Hinzu kommen Kosten für die
Innenausstattung in Höhe von ca. 6.837.300 €.
Die Entwurfsplanung inklusive der
Kostenberechnung (Leistungsphase 3) wird voraussichtlich Kosten in Höhe von ca.
1.859.400 € verursachen. Diese werden vollständig aus dem Wirtschaftsplan der
Gebäudewirtschaft vorfinanziert; eine Mittelbereitstellung ist derzeit nicht
erforderlich. Für die innenarchitektonische Planung werden 2015 voraussichtlich
Kosten in Höhe von 216.400 € anfallen, die aus dem städtischen Haushalt zu
finanzieren sind.
Eine erneute Beschlussvorlage zur Genehmigung
der Bauausführung wird nach Abschluss der Leistungsphase 3 auf Basis der dann
vorliegenden Kostenberechnung voraussichtlich im I. Quartal 2016 vorgelegt.
Die
Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt dann im Rahmen des Wirtschaftsplanes der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und Refinanzierung über die Miete. Auf
Basis der vorliegenden Kostenschätzung nach Abschluss der Leistungsphase 2
wären im städtischen Haushalt ab dem Haushaltsjahr 2022 Mietmehrkosten[1]
abzüglich der Einsparung bei den Betriebskosten i. H. v. ca. 1.396.600 €/a im
Teilergebnisplan 0418 zu veranschlagen. Darüber hinaus wären die Kosten der Ausstattung für die HHJ 2015 – 2020
einzuplanen, ebenso wie die entsprechenden jährlichen Aufwendungen zur
bilanziellen Abschreibung der Ausstattungskosten.
[1] Das Verfahren der Mietkalkulationen wird im Rahmen der Organisationsanalyse ab dem 01.01.2015 umgestellt. Da sich das zukünftige Verfahren jedoch noch in der Abstimmung befindet, wird die Miete mit dem bisherigen Verfahren ermittelt. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die kalkulierte Miete in dieser Form nicht umgesetzt wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.