Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt die ungeänderte Beschlussfassung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen:

 

Der Rat genehmigt den Vorentwurf und die Kostenschätzung für die Generalsanierung der Stadtbibliothek / Zentralbibliothek, d. h. sowohl die pflichtige, die nach den technischen Basisstandards zwingend notwendige wie auch die weitere, insbesondere energetische und zukunftsweisende Sanierung und beauftragt die Verwaltung mit der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung. Nach den Ergebnissen der Leistungsphasen 1 und 2 mit Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung und einer Kostenschätzung entstehen für diese Sanierung Baukosten in Höhe von ca. 31.435.500 €. Hinzu kommen Kosten für die Innenausstattung in Höhe von ca. 6.837.300 €.

 

Die Entwurfsplanung inklusive der Kostenberechnung (Leistungsphase 3) wird voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 1.859.400 € verursachen. Diese werden vollständig aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft vorfinanziert; eine Mittelbereitstellung ist derzeit nicht erforderlich. Für die innenarchitektonische Planung werden 2015 voraussichtlich Kosten in Höhe von 216.400 € anfallen, die aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren sind.

 

Eine erneute Beschlussvorlage zur Genehmigung der Bauausführung wird nach Abschluss der Leistungsphase 3 auf Basis der dann vorliegenden Kostenberechnung voraussichtlich im I. Quartal 2016 vorgelegt.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt dann im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und Refinanzierung über die Miete. Auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung nach Abschluss der Leistungsphase 2 wären im städtischen Haushalt ab dem Haushaltsjahr 2022 Mietmehrkosten[1] abzüglich der Einsparung bei den Betriebskosten i. H. v. ca. 1.396.600 €/a im Teilergebnisplan 0418 zu veranschlagen. Darüber hinaus wären die Kosten der Ausstattung für die HHJ 2015 – 2020 einzuplanen, ebenso wie die entsprechenden jährlichen Aufwendungen zur bilanziellen Abschreibung der Ausstattungskosten.

 

 



[1] Das Verfahren der Mietkalkulationen wird im Rahmen der Organisationsanalyse ab dem 01.01.2015 umgestellt. Da sich das zukünftige Verfahren jedoch noch in der Abstimmung befindet, wird die Miete mit dem bisherigen Verfahren ermittelt. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die kalkulierte Miete in dieser Form nicht umgesetzt wird.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.