Zusatz: Sammelumdruck v. 18.02.2015.

Beschluss: ungeändert empfohlen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt die ungeänderte Beschlussfassung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen:

 

Der Rat beschließt den Erlass der 242. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.