Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt die ungeänderte Beschlussfassung:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2015 vom 25.11.2014 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt, gegen Herrn Geffe und Herrn Kasnitz.