Zusatz: Abschließender Beschluss sofern die Bezirksvertretung Nippes uneingeschränkt zustimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) den in seiner Sitzung am 14.07.2011 gefassten Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes 67480/03 für das Gebiet der Halle 10 in Köln-Nippes –Arbeitstitel: Clouth-Gelände in Köln-Nippes, 1. Änderung– aufzuheben;

2.       beschließt das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 67480/03 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB für das Gebiet der Niehler Straße im Westen, der Xantener Straße im Norden, dem Johannes-Giesberts-Park im Osten und der Franz-Clouth-Straße im Süden in Köln-Nippes –Arbeitstitel: Clouth-Gelände in Köln-Nippes, 1. Änderung Fortschreibung Clouth-Gelände– einzuleiten;

3.       nimmt den Änderungsentwurf –Arbeitstitel: Clouth-Gelände in Köln-Nippes, 1. Änderung Fortschreibung Clouth-Gelände– zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1;

4.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschränkung zustimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Anmerkung: RM Sterck hat an der Beratung und Abstimmung zu dieser Vorlage nicht teilgenommen.