Antrag AN/0104/2015 vom 29.01.2015 wurde unter TOP 6.4 in der Sitzung der Bezirksvertretung am 10.02.2015 auf die Tagesordnung gesetzt.
Frau Bastian bittet um den aktuellen Stand zum Entwicklungskonzept Porz-Mitte, das am 23.03.2010 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde.
Beschluss:
Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung Porz über den aktuellen Stand der Projekte und über die Ergebnisse der Untersuchungen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Köln hat in der letzten Legislaturperiode am 23.03.2010 das Entwicklungskonzept Porz-Mitte beschlossen. Daraus entstanden mehrere Projekte u.a. das Gestaltungskonzept der Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße. Mit letztem Beschluss der Porzer BV vom 17.01.2012 wurde die Verwaltung im Verkehrsausschuss am 31.01. 2012 gebeten, die Finanzierung für die Umbaumaßnahme einzuplanen und sicherzustellen.
Aktueller Sachstand
zu den Projekten aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte und den Ergebnissen der
Untersuchungen:
Generelle Zielsetzung des
Entwicklungskonzeptes ist die strukturelle Stärkung der Porzer Innenstadt als
Einkaufs-, Arbeits- und Wohnstandort. Es soll der Rahmen zur
nutzungsstrukturellen und städtebaulichen Einfügung neuer öffentlicher und
privater Bauprojekte (insbesondere auf disponiblen Grundstücken) wie auch für
stadtgestalterische Verbesserungen im öffentlichen Raum beispielsweise zur
Erhöhung der Aufenthaltsqualität gegeben werden.
Bevölkerung und
Wohnen
Nachverdichtung von
Porz Mitte durch Wohnungsneubau:
Da es sich beim
Porzer Zentrum mit seinen vielfältigen Angeboten grundsätzlich um einen guten
und integrierten Wohnstandort handelt, werden Möglichkeiten einer verträglichen
Nachverdichtung mit Wohnnutzungen gemäß dem Entwicklungskonzept unterstützt.
Potenzieller Wohnraum ist u.a. in den Obergeschossen neu geplanter
Geschäftshäuser vorhanden. Prominentester Standort ist die Baulücke
Friedrich-Ebert-Platz 29–31 (Platzrandbebauung Friedrich-Ebert-Platz). Bei der
angestrebten Neubaumaßnahme sind vor allem Dienstleistungsnutzungen mit Einzelhandel
im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss vorzusehen. Die weiteren
Obergeschosse eignen sich sowohl für Büro- und Praxisräume als auch zur
Unterbringung von Wohnungen (vorwiegend für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte).
Für den Fall, dass
die Obergeschosse des ehemaligen Hertie-Warenhauses dauerhaft nicht für
Einzelhandels- und sonstige Dienstleistungsnutzungen in Anspruch genommen
werden, sollten auch hier Möglichkeiten für zusätzliche Wohnnutzung geprüft
werden.
Entwicklung der Grundstücke an der
Friedrichstraße, südlich der Einmündung Glashüttenstraße
Mit Beschlussvorlage 0644/2012 wurde die
Aufstellung eines Bebauungsplans unter dem Arbeitstitel „Glashüttenstraße in
Köln-Porz“ beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung hat die Entwicklung
von Wohnraum, die Weiterentwicklung der öffentlichen Grünfläche sowie die
Sicherung der Einrichtungen für den Gemeinbedarf zum Ziel. Weiterhin ist die
Entwicklung einer sechszügigen Kindertagesstätte aufgrund des Bedarfs
vorgesehen.
Bezüglich des Bebauungsplans
Glashüttenstraße liegt der Vorgabenbeschluss vor. Der Bebauungsplanentwurf
wurde erarbeitet, d.h. eine Modifikation der städtebaulichen Gestalt aufgrund
von Erkenntnissen aus dem Lärmgutachten.
Entwicklung des städtischen Grundstücks an
der Mühlenstraße
Es wurde ein
Bebauungskonzept für den städtischen Parkplatz an der Mühlenstraße für die
Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses entwickelt, das den Erhalt des
denkmalgeschützten Kiosks im Norden des Grundstücks berücksichtigt. Die
Mühlenstraße soll in die Planung mit einbezogen werden. Die Planung ist in
Bearbeitung und nach deren Vorliegen sollen interessierte Investoren
angesprochen werden.
Einkaufen und Arbeiten
Die Angebotsdaten
und die Befragungsergebnisse aus einer Bestandsaufnahme der Betriebe im
Bezirkszentrum Porz sowie eine Befragung der Einzelhändler durch das Amt für
Stadtentwicklung und Statistik zeigen, dass das Bezirkszentrum Porz eine
zweigeteilte Entwicklung erfährt. Die Angebotsausweitung im Zentrenkern hat
durch attraktive und großflächige Fachmärkte besonders im City Center zu einer
Erhöhung der Attraktivität des Zentrums beigetragen. Dem entgegen stehen
Erosionsprozesse durch Leerstände und teilweise weniger niveauvolle Angebote
beim inhabergeführten Facheinzelhandel in den Zentrumsausläufern besonders an
der Hauptstraße sowie auch in der Bahnhofsstraße als traditionelle
Fußgängerzone und am Friedrich-Ebert-Platz. Zum Erhalt und zur Stärkung und
damit einhergehend der Funktionalität des Zentrums ist eine moderate Arrondierung
des Bezirkszentrums mit einer Abrundung bzw. Ergänzung des Waren-und
Geschäftsangebotes auf den dafür geeigneten Flächen im Zentrum oder in
Zentrumsnähe in der Planung zu berücksichtigen. Diese sind jedoch so zu planen,
dass eine Schwächung bestehender Einkaufslagen, insbesondere des südlichen
(Bahnhofstraße) sowie des westlichen Teils (Friedrich-Ebert-Platz) des Zentrums
mit weiteren Leerständen, vermieden wird. Dementsprechend sollten insbesondere
in diesen Bereichen die planerischen und organisatorischen Voraussetzungen für
eine Ergänzung des Geschäftsangebotes in qualitativer und quantitativer
Hinsicht geschaffen werden.
Machbarkeitsstudie für die Umnutzung des
ehemaligen Hertie-Kaufhauses und zur Revitalisierung der Innenstadt Porz
Die Beauftragung
einer Machbarkeitsstudie für die Umnutzung des ehemaligen Hertie-Kaufhauses und
zur Revitalisierung der Innenstadt Porz ist am 22.10.2014 an moderne stadt –
Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH
erfolgt.
Ziel ist es, das
Umfeld des ehemaligen Hertie-Kaufhauses neu zu ordnen. Dabei sollen folgende
Kriterien berücksichtigt werden:
• die Sicherstellung der Durchwegung
von der Hermannstraße zum Rhein
• die Anpassung der Höhenentwicklung an
die Umgebung und
• die Durchmischung der Nutzung
Die
Machbarkeitsstudie soll zur Klärung und Konkretisierung der Rahmenbedingungen
für ein später durchzuführendes Gutachterverfahren oder ähnlichem erarbeitet
werden. Dabei soll nicht nur die Sachlage unter städtebaulichen, architektonischen
und verkehrlichen Gesichtspunkten betrachtet sondern auch die ökonomischen
Rahmenbedingungen bewertet werden.
Die
Machbarkeitsstudie bezieht sich hierbei auf einen engeren und einen erweiterten
Betrachtungsraum. Hierbei sollen zwei Varianten untersucht werden:
1.
Eine
Neustrukturierung des Zentrums unter Erhalt der bestehenden Kaufhaus-
Immobilie.
2.
Eine
Neustrukturierung des Zentrums nach einem vollständigen Abriss des
Bestandsgebäudes.
Die
Machbarkeitsstudie soll neben der Ermittlung des aus städtebaulicher Sicht
verträglichen Umfangs der Nachverdichtungsmöglichkeiten auch eine Einschätzung
beinhalten, ob Konzepte mit einem vollständigen oder teilweisen Erhalt des
Bestandsgebäudes hinsichtlich der Umnutzbarkeit der Bausubstanz überhaupt
tragfähig sein könnten. Gleiches gilt für einen Neubau unter Erhalt der
bestehenden Tiefgarage sowie für einen Neubau an der Hauptstraße.
Weiterhin ist die
städtebauliche Einbindung in die Umgebung (Wegeführung, Höhen, bauliche
Ergänzungen, Barrierefreiheit etc.) ein maßgebliches Entwurfskriterium. Hierbei
ist ein besonderes Augenmerk auf die zukünftige Aufenthaltsqualität und
Nutzbarkeit des Friedrich-Ebert-Platzes zu legen. Die Machbarkeitsstudie soll
insbesondere untersuchen, ob ein Umzug des Bezirksrathauses ins Zentrum mit der
daraus resultierenden Zurverfügungstellung eines attraktiven Baugrundstücks zur
Wohnnutzung am bisherigen Standort am Rhein einen städtebaulichen und
wirtschaftlichen Gewinn darstellt. Darüber hinaus ist zu untersuchen, ob die
heutige Troglage der Hauptstraße aufgegeben werden kann.
Die Durchführung
der Machbarkeitsstudie erfolgte in einer integrierten Bearbeitung der
verschiedenen Fachdisziplinen, die Ergebnisse wurden mit den von moderne stadt
GmbH beauftragten Fachplanern gemeinsam erarbeitet und abgestimmt. Der
Leistungsumfang der Machbarkeitsstudie umfasst folgende Bereiche:
Städtebau/Architektur
Verkehrsplanung
Tragwerksplanung
Abriss-,
Entsorgungs- und Sanierungsplanung
Vermessung
Brandschutz
Moderne Stadt hat
die Machbarkeitsstudie am 10.02.2015 übergeben. Es ist vorgesehen, den
zuständigen Gremien die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie in der Sitzungsfolge
April/Mai 2015 im Rahmen einer Mitteilung vorzustellen.
Nach der
Unterrichtung der politischen Gremien soll auch die Öffentlichkeit informiert
werden. Dies wird voraussichtlich im Rahmen einer Bürgerversammlung erfolgen.
Dabei sollen auch Stellungnahmen der Bürger gesammelt werden. Erst nach der
Bürgerversammlung soll ein Handlungsvorschlag der Verwaltung unter Berücksichtigung
der Ergebnisse der politischen Beratungen und der Bürgermeinung erarbeitet und
in einer Beschlussvorlage den politischen Gremien vorgelegt werden.
Aufbauend auf die
Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wird das Wettbewerbsverfahren unter folgenden
Bedingungen eingeleitet.
a) Gestaltung eines
qualitätsvollen Platzes mit Aufenthaltsqualität;
b) Bebauung mit Nutzung für Einzelhandel und
Gastronomie sowie Praxen und gegebenenfalls Wohnen;
c) Einbeziehung der Wegeverbindungen über
Bahnhofstraße und Brücke/Bezirksrathaus bis zum Rhein in die städtebaulichen
Gestaltungsvorschläge.
Unterstützung von
Optimierungs-und Ausbaumaßnahmen im ehemaligen Hertie-Warenhaus an der
Josefstraße (Erweiterungen des Erdgeschosses zum Friedrich-Ebert-Platz und zur
Wilhelmstraße, Verbesserung der Querungsmöglichkeit, Aufwertung der
Fassadengestaltung, Nutzung der brachliegenden Obergeschosse u.ä.).
Historische Treppenanlage am Porzer Rathaus
Der ursprünglich
anvisierte Fertigstellungstermin war Ende November/Anfang Dezember 2014. Die
Terminsetzung erfolgte unter der Voraussetzung, dass durchgängig ohne
Unterbrechungen gearbeitet werden kann. Insbesondere aufgrund vieler Schlechtwettertage
mit starkem Regen und teils kräftigen Winden im Juli und August 2014 wurden die
Arbeiten des Rohbaus jedoch wesentlich beeinträchtigt, so dass es hier zu
Verzögerungen gekommen ist, da die Betonierabschnitte nicht wie geplant
ausgeführt werden konnten sondern immer mit einigen Tagen Nachlauf erfolgten.
Aufgrund einer Hochwasserwarnung im Juli 2014 mussten zudem einige
Betonierarbeiten kurzfristig verschoben werden. Da der Beginn der Herstellung
der Betonfertigteile für den später sichtbaren Teil der Treppenanlage im
Betonwerk zeitlich und technisch abhängig von der Fertigstellung des Rohbaus
ist, konnte somit die Produktion erst später beginnen. Die zeitlichen
Auswirkungen konnten trotz Samstagsarbeit und auch in der Weihnachtszeit bzw.
über den Jahreswechsel nur teilweise kompensiert werden, so dass die derzeitige
Terminplanung vorsieht, die Treppenanlage in wesentlichen Teilen bis Ende März
2015 soweit fertigzustellen, dass die Treppe zur Nutzung freigegeben werden
kann. Die Montage der restlichen Betonfertigteile erfolgt nunmehr sukzessive in
Abhängigkeit der Herstellung im Betonwerk. Der Produktionsprozess ist
temperaturabhängig, so dass sich bei Frost einerseits die Aushärtungszeiten des
Betons verlängern und andererseits die Nachbearbeitung durch Sandstrahlen erst
später erfolgen kann, um eine gleichbleibend hohe Qualität zu gewährleisten.
Weitere Restarbeiten werden soweit möglich parallel bzw. im unmittelbaren
Anschluss stattfinden. Diese Arbeiten umfassen dann noch einige Maßnahmen an der
Haupttreppe und betreffen Dinge wie taktile Elemente für die Optimierung der
Barrierefreiheit, die Inbetriebnahme der historischen Leuchten durch die
RheinEnergie, Modellierung der angrenzenden Böschung, Einbau von Schrifttafeln
und des Löwen sowie Arbeiten am Pavillon. Im Nachgang soll dann noch ab ca.
März/April 2015 die Herstellung des Pavillondaches durch die Porzer
Handwerkerschaft unter Leitung von Herrn Stadoll erfolgen, sofern das
ehrenamtliche Engagement zustande kommt. Weiterhin erfolgt noch seitens der
Stadt Köln die Herrichtung des Pavillonuntergeschosses als Verkaufsraum für die
KD zur nächsten Saison.
Die zeitlichen
Angaben sind immer unter dem Vorbehalt zu sehen, dass die Witterung ein
kontinuierliches Arbeiten zulässt und eine
Hochwasserwelle keine Gefahr darstellt.
Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur
Neubau Gemeinschaftsgrundschule (GGS),
Hauptstr. 432:
Im Rahmen einer
Machbarkeitsstudie wird derzeit die Realisierung eines Neubaus auf dem
vorhandenen Grundstück der GGS Hauptstraße 432 untersucht. In einer
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist bereits festgestellt worden, dass eine
Sanierung nicht lohnenswert ist. Geplant ist der Bau einer 3-zügigen
Grundschule mit Option auf einen 4. Zug, inklusive einer Hausmeisterwohnung. Im
Zuge dessen wird auch der Bau einer Zweifach-Turnhalle geprüft. Während der
Bauphase soll keine Auslagerung der Schule stattfinden. Die Machbarkeitsstudie
aus dem Jahr 2010 wurde modifiziert nochmals im April 2014 bei der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln in Auftrag gegeben. Dem liegt eine
aktualisierte Kostenschätzung aus dem Jahr 2012 zu Grunde. Das Ergebnis der
Machbarkeitsstudie liegt noch nicht vor. Der bauliche Zustand der Schule ist
dem Schulverwaltungsamt bekannt. Eine Stellungnahme der Gebäudewirtschaft zum
derzeitigen baulichen Zustand der Turnhalle liegt ebenfalls vor. Größere
Sanierungsmaßnahmen sind derzeit unter anderem auf Grund des zu erwartenden
Neubaus nicht geplant.
Verlagerung des Berufskollegs Porz:
Das Berufskolleg
Porz (BK 10) ist eine Schule des Schulverbundes „Campus Deutz“. Am Standort
Eitorfer Str. in Köln-Deutz soll für alle dort ansässigen Berufskollegs der
fehlende Raumbedarf durch eine Erweiterungsbaumaßnahme realisiert werden.
Innerhalb dieser Baumaßnahme sind auch die Räume für das BK 10 vorgesehen, so
dass dieses nach Fertigstellung von Porz nach Deutz verlagert werden kann.
Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Die Ergebnisse liegen nunmehr
vor. Demnach erscheint eine Unterbringung machbar. Es sind jedoch noch weitere
Abstimmungsgespräche (auch mit den beteiligten Schulen) erforderlich, bevor der
notwendige Planungsbeschluss möglichst noch im Verlauf des Jahres 2015
eingebracht werden kann. Aufgrund der Größe und Komplexität der Baumaßnahme
wird die Durchführung eines Architektenwettbewerbs erforderlich sein. Des
Weiteren werden die notwendigen Fachplaner europaweit ausgeschrieben werden
müssen. Eine genauere Aussage zu einer Inbetriebnahme ist daher zurzeit nicht
möglich.
Verkehr
Umgestaltung
der Hauptstraße
Die Entwurfsplanung für die Umgestaltung der
Hauptstraße ist in Bearbeitung. Die Finanzierung ist sichergestellt.
Entsprechende Haushaltsansätze sind im Haushaltsplanentwurf 2015 inklusive
Mittelfristplanung im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze veranschlagt.
Die übergreifenden Ziele sind:
·
Verbesserung
der Aufenthaltsqualität z.B. durch Baumpflanzungen
·
Optimierung
der Radverkehrsführung durch die Einführung von Schutzstreifen
·
Schaffung
von zusätzlichen Parkplätzen zur Unterstützung des vorhandenen Einzelhandels
·
Strukturierung
des Straßenraumes zur Erhöhung der städtebaulichen Qualität
·
Abbau
von Signalanlagen zur Verbesserung der Lebensqualität (Reduktion von Lärm und
Abgasen)