Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt die ungeänderte Beschlussfassung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen:

1.      Der Rat beauftragt aus bau- und fördertechnischen Gründen in Erweiterung zum Baubeschluss vom 04.04.2006 die Verwaltung – vorbehaltlich eines rechtskräftigen Baurechts und eines Bewilligungsbescheides, alternativ einer Genehmigung zum zuschussunschädlichen Weiterbau – mit der Nachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Poststraße mit einer brandschutztechnischen Ausstattung und städtischen investiven Gesamtkosten in Höhe von 2.956.113,01 EUR.

 

2.      Der Rat nimmt eine Kostenerhöhung für die Bahnsteiganhebungen an den Stadtbahnhaltestellen Appellhofplatz (mit Attraktivierungsmaßnahmen) und Poststraße (mit brandschutztechnischer Nachrüstung) bei der Finanzstelle 6903-1202-1-6008, Hst. Poststr., Neumarkt, Appellh.-B.anheb. im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV –, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2015 in Höhe von insgesamt 3.813.613,78 EUR zur Kenntnis. Die städtischen Gesamtkosten betragen nun 5.863.613,78 EUR statt 2.050.000,00 EUR. Die Mehrkosten setzten sich zusammen aus 2.956.113,01 EUR für die brandschutztechnische Nachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Poststraße sowie 857.500,77 EUR für die Bahnsteiganhebungen an den Stadtbahnhaltestellen Appellhofplatz und Poststraße.

 

3.      Der Rat beschließt gleichzeitig die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6903-1202-1-6008, Hst. Poststr., Neumarkt, Appellh.-B.anheb., im Teilfinanzplan 1202, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2015 in Höhe von 2.000.000,00 EUR.

 

Die Voraussetzungen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW sind erfüllt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.