Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Parken von Kraftfahrzeugen in der
Deutzer Werft kurzfristig durch geeignete Maßnahmen unmöglich zu machen.
Ausnahmen hiervon sind nur im Rahmen der genehmigten Sonderveranstaltungen und
für den Kanusportverein Köln im Rahmen ihres Vereinsbetriebes zuzulassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.