Beschluss: ungeändert beschlossen

1) Die Verwaltung wird bei der Neuplanung und bei der Planung von Sanierungen von Spiel- und Bolzplätzen in der Innenstadt gebeten, das im Jahr 2009 beschlossene Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik umzusetzen. Darin heißt es zu Spiel- und Bolzplätzen:

 

Im Zuge der Diskussion um neue Konzepte von Spielplätzen werden grundsätzlich die Bedürfnisse aller potentiellen Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigt und in die Planungen einbezogen. Für die Spielraumgestaltung heißt das:

·         die Schaffung von Spiel- und Aufenthaltsräu­men, die die Begegnung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigun­gen fördern und ihren Bedürfnissen gerecht werden,

·         die Beteiligung aller Kinder und Jugendli­chen an der Gestaltung sowie aller Anwoh­nerinnen und Anwohner vor Ort, ohne jede Einschränkung.

Die gemeinsame Beteili­gung an der Gestaltung der Spielräume sowie die gemeinsame Nutzung fördern gleichzeitig ein Miteinander ohne Vorurteile. Ziel ist es, dass möglichst viele Spielplätze die Anforderungen an einen integrierten Spielplatz erfüllen.

·         Im Rahmen der zukünftigen Um- und Neubauten von Spielplätzen werden die Gesichtspunkte der Barrierefreiheit und Integration bei der Planung und Gestaltung berücksichtigt.

·         Es wird verstärkt darauf geachtet, dass auch behinderte Kinder und ihre Eltern in die Be­teiligungen für die Gestaltung einbezogen werden.

·         In Kooperation mit dem Büro der Behinder­tenbeauftragten* wird ein barrierefreier und integrativer Spielplatz modellhaft gestaltet.

·         Bei den Eigentümern und Bauherren privater Spielplätze wird für eine barrierefreie Gestal­tung geworben.

 

2) Die Verwaltung wird gebeten, bei allen zukünftigen Planungen von Spiel- und Bolzplätzen dieses Handlungskonzept nicht nur zu beachten, sondern der BV jeweils darzulegen, wie es konkret, inklusive einer Aufstellung der entstandenen Kosten, umgesetzt wird.

 

3) Die BV bittet die Verwaltung um eine Aufstellung, bei welchen Spiel- und Bolzplätzen die Gesichtspunkte der Barrierefreiheit bei Planung und Gestaltung bereits berücksichtigt wurden und ob ein Spielplatz modellhaft bisher barrierefrei gestaltet wurde und zwar welcher. 

 

4) Bei oben genannten Planungen von Spiel- und Bolzplätzen sollte die Fachstelle Behindertenpolitik der Stadt jeweils in die Planungen mit einbezogen werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.