Die Fragestellungen
von Herrn Geraedts (AfD) an die Verwaltung beziehen sich auf die
Parkplatzsituation im Bereich Stresemannstraße und Theodor-Heuss-Straße und auf
die Parkpalette BW 69-52010 an der Theodor-Heuss-Straße.
Die auf dem offenen
Deck der Parkpalette als öffentlicher Parkplatz ausgewiesene Fläche ist seit
vielen Jahren für den Autoverkehr gesperrt, da die häufig unter Wasser stehende
Fläche jahrelang als Müllabladeplatz missbraucht wurde. Außerdem kam es durch
die Wasseransammlungen
auf dem Oberdeck zu Feuchtigkeitseinbrüchen in das untere Parkdeck. Das
Oberdeck der Parkpalette wurde daher vorsorglich für den öffentlichen Verkehr
gesperrt.
Beantwortung der Fragen:
Frage 1
Ist die Stadt Köln Eigentümerin dieser Parkpalette?
Nein, die Stadt
Köln ist nicht Eigentümerin der Parkpalette.
Es hat seit der
Insolvenz der Erbauerin des Demonstrativbauvorhabens, der Nordwestdeutschen
Siedlungsgesellschaft mbH mehrere Eigentumswechsel gegeben. Durch Ersteigerung
am 04.12.2009 hat zuletzt eine private Wohnungsgesellschaft
die Liegenschaft
Brüsseler Str. 163-169, Theodor-Heuss-Str. 2-18 u. Konrad-Adenauer-Str. 39-45
erworben, zu der auch die Parkpalette an der Theodor-Heuss-Straße gehört.
Die Parkpalette
wurde am 04.08.1980 öffentlich gewidmet. Das für die Unterhaltung zuständige
Amt für Brücken und Stadtbahnbau hat bis 2006 Hochwasserschutzelemente im
Untergeschoss der Parkpalette gelagert. Nachdem diese Lagermöglichkeit nicht
mehr benötigt wurde, ist die Entwidmung der Parkpalette beantragt worden.
Das
Bauverwaltungsamt teilt mit, dass das Entwidmungsverfahren für die Parkpalette
in Bearbeitung ist und die Entwidmung noch im Jahr 2015 erwartet wird.
Frage 2
Falls ja – Wie gedenkt die Stadt bezüglich
des vor sich hin gammelnden, aber dringend benötigten Bauwerks weiter
vorzugehen?
Es wird auf die
Beantwortung der Frage 1 verwiesen, in der mitgeteilt wird, dass die Stadt Köln
nicht Eigentümerin des Bauwerks ist.
Frage 3
Wie kam es zur zwischenzeitlichen Nutzung
des Bauwerks durch die Stadt Köln, wenn es doch wegen baulicher Gefahren als
nicht verwendbar eingestuft worden war?
Datiert am
17.12.1973 wurde ein privatrechtlicher Vertrag – der so genannte Porzer Vertrag
- zwischen der ehemaligen Eigentümerin und Erbauerin des Demonstrativbauvorhabens,
der Nordwestdeutschen Siedlungsgesellschaft mbH und der damals noch
eigenständigen Stadt Porz abgeschlossen. Hierin wurde unter Anderem die Nutzung
und Bewirtschaftung der oberen beiden Etagen der Parkpalette vertraglich der
Stadt Porz übertragen.
Gemäß dem Vertrag
zwischen der Stadt Porz und der Nordwestdeutschen Siedlungsgesellschaft mbH
wurde die Stadt Köln als Rechtsnachfolgerin für die Unterhaltung der
Parkpalette zuständig.
Seit 1989 nutzte
das Amt für Brücken und Stadtbahnbau das Unterdeck der Parkpalette zur Lagerung
mobiler Hochwasserschutzelemente. Ein Prüfbericht des Fachamts vom 05.08.2004
stellte zwar Mängel insbesondere durch eindringende Feuchtigkeit fest und sah
bei längerfristiger Nutzung Reparaturmaßnahmen vor. Es fanden sich in diesem
Bericht jedoch keine Hinweise auf eine mögliche Unnutzbarkeit des
Untergeschosses. Mit der Räumung des Unterdecks im Jahr 2006 wurde von einem
Sanierungsvorhaben jedoch Abstand genommen. Das Amt für Brücken und Stadtbahnbau
beantragte die Entwidmung der Parkpalette.
Trotz intensiver
Bemühungen der Verwaltung, lehnte die private Eigentümerin Reparaturmaßnahmen
an der Parkpalette ab solange diese öffentlich gewidmet sei.
Frage 4
Ist es zutreffend, dass die Errichtung der
Parkpalette seinerzeit eine Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung
von Teilen des „Demo-Viertels“ war?
Das Wohngebiet
Porz-Finkenberg wurde Mitte der 60er Jahre geplant und ab Anfang der siebziger
Jahre im Rahmen der so genannten Demonstrativ-Bauvorhaben des Bundes
realisiert. Baugenehmigungsunterlagen der seinerzeit noch eigenständigen Stadt
Porz liegen trotz verschiedener Recherchen nicht vor, um diese Frage
beantworten zu können.
Frage 5
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um nach
Sperrung der Parkpalette durch die Stadt weggefallenen Parkplätze zu ersetzen?
Bisher lagen dem
Amt für Stadtentwicklung und Statistik keine Informationen darüber vor, dass es
zu Engpässen bei der Parkplatzsuche für Anwohner der Stresemannstraße bzw. der
Theodor-Heuss-Straße gekommen ist. Es wurden daher auch keine Maßnahmen
ergriffen, um die durch die Sperrung der Parkpalette weggefallene
Parkmöglichkeit zu ersetzen.
Nachfragen bei den
zuständigen Fachdienststellen haben ergeben, dass es bisher kein Parkraumkonzept
für Finkenberg gibt.