Nachtrag: 02.03.2015

Beschluss: Kenntnis genommen

Die Fragestellungen von Herrn Geraedts (AfD) an die Verwaltung beziehen sich auf die Parkplatzsituation im Bereich Stresemannstraße und Theodor-Heuss-Straße und auf die Parkpalette BW 69-52010 an der Theodor-Heuss-Straße.

 

Die auf dem offenen Deck der Parkpalette als öffentlicher Parkplatz ausgewiesene Fläche ist seit vielen Jahren für den Autoverkehr gesperrt, da die häufig unter Wasser stehende Fläche jahrelang als Müllabladeplatz missbraucht wurde. Außerdem kam es durch die Wasseransammlungen auf dem Oberdeck zu Feuchtigkeitseinbrüchen in das untere Parkdeck. Das Oberdeck der Parkpalette wurde daher vorsorglich für den öffentlichen Verkehr gesperrt.

 

 

Beantwortung der Fragen:

 

Frage 1

Ist die Stadt Köln Eigentümerin dieser Parkpalette?

 

Nein, die Stadt Köln ist nicht Eigentümerin der Parkpalette.

 

Es hat seit der Insolvenz der Erbauerin des Demonstrativbauvorhabens, der Nordwestdeutschen Siedlungsgesellschaft mbH mehrere Eigentumswechsel gegeben. Durch Ersteigerung am 04.12.2009 hat zuletzt eine private Wohnungsgesellschaft

die Liegenschaft Brüsseler Str. 163-169, Theodor-Heuss-Str. 2-18 u. Konrad-Adenauer-Str. 39-45 erworben, zu der auch die Parkpalette an der Theodor-Heuss-Straße gehört.

Die Parkpalette wurde am 04.08.1980 öffentlich gewidmet. Das für die Unterhaltung zuständige Amt für Brücken und Stadtbahnbau hat bis 2006 Hochwasserschutzelemente im Untergeschoss der Parkpalette gelagert. Nachdem diese Lagermöglichkeit nicht mehr benötigt wurde, ist die Entwidmung der Parkpalette beantragt worden.

 

Das Bauverwaltungsamt teilt mit, dass das Entwidmungsverfahren für die Parkpalette in Bearbeitung ist und die Entwidmung noch im Jahr 2015 erwartet wird.

 

 

Frage 2

Falls ja – Wie gedenkt die Stadt bezüglich des vor sich hin gammelnden, aber dringend benötigten Bauwerks weiter vorzugehen?

 

Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen, in der mitgeteilt wird, dass die Stadt Köln nicht Eigentümerin des Bauwerks ist.

 

 

Frage 3

Wie kam es zur zwischenzeitlichen Nutzung des Bauwerks durch die Stadt Köln, wenn es doch wegen baulicher Gefahren als nicht verwendbar eingestuft worden war?

 

Datiert am 17.12.1973 wurde ein privatrechtlicher Vertrag – der so genannte Porzer Vertrag - zwischen der ehemaligen Eigentümerin und Erbauerin des Demonstrativbauvorhabens, der Nordwestdeutschen Siedlungsgesellschaft mbH und der damals noch eigenständigen Stadt Porz abgeschlossen. Hierin wurde unter Anderem die Nutzung und Bewirtschaftung der oberen beiden Etagen der Parkpalette vertraglich der Stadt Porz übertragen.

 

Gemäß dem Vertrag zwischen der Stadt Porz und der Nordwestdeutschen Siedlungsgesellschaft mbH wurde die Stadt Köln als Rechtsnachfolgerin für die Unterhaltung der Parkpalette zuständig.

 

Seit 1989 nutzte das Amt für Brücken und Stadtbahnbau das Unterdeck der Parkpalette zur Lagerung mobiler Hochwasserschutzelemente. Ein Prüfbericht des Fachamts vom 05.08.2004 stellte zwar Mängel insbesondere durch eindringende Feuchtigkeit fest und sah bei längerfristiger Nutzung Reparaturmaßnahmen vor. Es fanden sich in diesem Bericht jedoch keine Hinweise auf eine mögliche Unnutzbarkeit des Untergeschosses. Mit der Räumung des Unterdecks im Jahr 2006 wurde von einem Sanierungsvorhaben jedoch Abstand genommen. Das Amt für Brücken und Stadtbahnbau beantragte die Entwidmung der Parkpalette.

 

Trotz intensiver Bemühungen der Verwaltung, lehnte die private Eigentümerin Reparaturmaßnahmen an der Parkpalette ab solange diese öffentlich gewidmet sei.

 

 

Frage 4

Ist es zutreffend, dass die Errichtung der Parkpalette seinerzeit eine Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung von Teilen des „Demo-Viertels“ war?

 

Das Wohngebiet Porz-Finkenberg wurde Mitte der 60er Jahre geplant und ab Anfang der siebziger Jahre im Rahmen der so genannten Demonstrativ-Bauvorhaben des Bundes realisiert. Baugenehmigungsunterlagen der seinerzeit noch eigenständigen Stadt Porz liegen trotz verschiedener Recherchen nicht vor, um diese Frage beantworten zu können.

 

 

Frage 5

Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um nach Sperrung der Parkpalette durch die Stadt weggefallenen Parkplätze zu ersetzen?

 

Bisher lagen dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik keine Informationen darüber vor, dass es zu Engpässen bei der Parkplatzsuche für Anwohner der Stresemannstraße bzw. der Theodor-Heuss-Straße gekommen ist. Es wurden daher auch keine Maßnahmen ergriffen, um die durch die Sperrung der Parkpalette weggefallene Parkmöglichkeit zu ersetzen.

 

Nachfragen bei den zuständigen Fachdienststellen haben ergeben, dass es bisher kein Parkraumkonzept für Finkenberg gibt.