Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Kunst und Kultur
aus seiner Sitzung am 10.03.2015:
1. Der Rat beschließt – vorbehaltlich des
Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – die Strukturförderung des
Kulturwerkes des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler für den
Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2017 mittels eines jährlichen Betriebskostenzuschusses
in Höhe von 30.000 €.
2. Der Rat beschließt im Teilplan „0416 -
Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen“ 30.000 € aus
dem Ansatz der Projektförderung als
Betriebskostenzuschuss finanzneutral umzuschichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.