Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 59476/02 für das circa 4 350 m² große Areal am südöst­lichen Siedlungsrand der sogenannten Planungsstufe 2 und nördlich des Fuß- und Radweges Auf der Aspel in Köln-Widdersdorf —Arbeitstitel: Nördlich Auf der Aspel in Köln-Widdersdorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;

 

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 59476/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

 

3.       den Bebauungsplan 59476/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.