Nachtrag: 11.03.2015 Nummer 9
Sitzung: 10.03.2015 KuK/0005/2015
Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Vorlage: AN/0440/2015
Beschluss:
1.
Der erste Absatz der Beschlussvorlage wird wie
folgt gefasst:
„Der
Rat beschließt - vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen
Bedingungen -, dass dem Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen
und Künstler ein jährlicher Betriebskostenzuschuss in Höhe von 30.000 € gewährt
wird.“
2.
Im zweiten Absatz der Beschlussvorlage werden die
Wörter „zur Strukturförderung“
gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt.