Nachtrag: 11.03.2015 Nummer 9

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Beschluss:

1.        Der erste Absatz der Beschlussvorlage wird wie folgt gefasst:

 

„Der Rat beschließt - vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen -, dass dem Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler ein jährlicher Betriebskostenzuschuss in Höhe von 30.000 € gewährt wird.“

 

2.        Im zweiten Absatz der Beschlussvorlage werden die Wörter „zur Strukturförderung“ gestrichen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt.