Zusatz: per Sammelumdruck vom 27.02.2015 und 05.03.2015 (Anlage 1) zur Verfügung gestellt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu entscheiden:

1)      Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die auslaufende Schließung der Kolkrabenschule, Förderschule Lernen Kolkrabenweg 8-10 50829 Köln-Ehrenfeld ab dem 31.07.2015.

2)      Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.