Beschluss: ungeändert empfohlen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Brügelmannstraße, östliche Grenze der Flurstücke 988, 949 (Brügelmannstraße 7), 950, 945 und 989 (alle Gemarkung Deutz, Flur 33), Pfälzischer Ring, nordöstliche Auffahrt zur B 55a, nordöstliche Grenze der Flurstücke 1011 und 660, südliche Grenze der Flurstücke 660 und 681 sowie östliche Grenze der Flurstücke 619 und 620 (alle Gemarkung Deutz, Flur 33) in Köln-Deutz —Arbeitstitel: P22a Brügelmannstraße in Köln-Deutz— aufzustellen mit dem Ziel, unter anderem ein Sondergebiet Messe mit der Zweckbestimmung "Parkhaus und Logistikfläche" mit den dazu erforderlichen Erschließungsflächen, das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen;

2.       beauftragt die Verwaltung, das städtebauliche Planungskonzept für den vorgenannten Bereich unter Berücksichtigung der Anlage 2 und 3 auszuarbeiten;

3.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Auslegung des Planungskonzeptes im Bürgeramt Innenstadt);

4.       beauftragt die Verwaltung, das Ergebnis der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung des ausgearbeiteten Bebauungsplan-Entwurfes darzustellen und zu bewerten.

5.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Wirtschaftsausschuss und die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ohne Einschränkung zustimmen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.