Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.04.2015 BV7/0008/2015 |
Beschluss: | Kenntnis genommen |
Vorlage: | 0825/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Beantwortung einer Anfrage (BV) 32 KB |
Text der
Anfrage:
„Aus Zeitungsberichten ist zu entnehmen, dass sich die Brücke über die Autobahn A4 der Bundesstraße 8 (Frankfurter Straße) in einem schlechten Zustand befindet. Die Bausubstanz sei so marode, dass die Brücke mit sofortiger Wirkung für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gesperrt werden muss. Laut Landesbetrieb Straßenbau gibt es eine Umleitungsstrecke.
In allen der Bezirksvertretung Porz vorgelegten Bebauungsplänen bzw. deren Änderungen in diesem Bereich war bislang immer die Rede von Fahrten in die nordöstlichen Stadtteile Kölns und nach Bergisch Gladbach über die B8 und anschließend über die Rösrather Straße. Daher wirft die geplante Umleitung etliche Fragen auf.
Frage 1:
Wie kann sichergestellt werden, dass kein unerwünschter Verkehr über das stark belastete Hochkreuz und anschließend durch das benachbarte Rath/Heumar entsteht?“
Antwort der
Verwaltung:
Im Zuge der Einrichtung der Sperrung des
Brückenbauwerks für Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht wurde
eine großräumige Umleitung über die Autobahn 559 und den Vingster Ring
eingerichtet und mit Großtafeln frühzeitig auf die Sperrung hingewiesen.
Ortskundige Fahrzeugführer werden zudem die Verbindung Alter Deutzer Postweg
nutzen, um die Sperrung zu umfahren. Eine intensive Mehrbelastung der deutlich
längeren Verkehrsverbindung Maarhäuser Weg – Eiler Straße durch Schwerverkehr
ist daher nicht zu erwarten.
Frage 2:
„Wie kann sichergestellt werden, dass der Schwerlastverkehr auch tatsächlich die Umleitungsstrecke benutzt? (siehe Leverkusener Rheinbrücke, Mautpflicht)“
Antwort der
Verwaltung:
Die Kontrolle des Verbotes obliegt der
Polizei Köln, die über die Maßnahme informiert und um Überwachung gebeten
wurde. Mit der KVB AG gibt es gesonderte Abstimmungen bezüglich des
Buslinienverkehrs.
Frage 3:
„Ist ein Ersatz der Brücke bis 2019 überhaupt realistisch?“
Antwort der
Verwaltung:
Ein Ersatz des bestehenden Bauwerks bis 2019
ist laut Auskunft des Landesbetriebes Straßenbau NRW nach derzeitigem
Kenntnisstand realistisch.
Frage 4:
„Welche planerischen Voraussetzungen müssen für einen Neubau der Brücke erfüllt werden?“
Antwort der Verwaltung:
Im Rahmen der Neubauplanung wird
voraussichtlich ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Derzeit geht der
Landesbetrieb Straßenbau NRW davon aus, dass Querschnitt und lichte Weite
weitgehend unverändert bleiben.
Frage 5:
„Sind die für eine Behelfsbrücke notwendigen Grundstücke im Besitz der Stadt?“
Antwort der
Verwaltung:
Die Lage der Behelfsbrücke wird derzeit noch
untersucht. Eventuell könnten private Grundstücke betroffen sein. Ob dies einer
zügigen Bereitstellung entgegensteht, wird ebenfalls noch überprüft.