Beschluss:
Der Hauptausschuss
beschließt folgende Kriterien für die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft:
1.
Der Zeitraum der
Nutzung wird bis zum 30.06.2016 befristet.
2. Bei der Auswahl weiterer Standorte ist auf eine angemessene sozialräumliche Verteilung innerhalb des Stadtgebietes zu achten. Sozialstruktur sowie die bisherige Verteilungsdichte von Flüchtlingen in den einzelnen Stadtteilen müssen erkennbar berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ziffer 1 des Antrages wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vertagt.
Ziffer 2 des Antrages wird mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion beschlossen.