Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

1.      Der Integrationsrat Köln beschließt, die Verfassungskommission des Landtags aufzufordern, bei ihren Beratungen das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit“ einzubeziehen und dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es ermöglicht, bis zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene einzuräumen.

2.      Der Integrationsrat bittet den Rat, die Verfassungskommission des Landtags aufzufordern bei ihren Beratungen das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es ermöglicht, bis zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene einzuräumen.

3.      Der Integrationsrat bittet den Oberbürgermeister, die Kölner Landtagsabgeordneten und die Mitglieder des Rates sich landesweit in allen relevanten Gremien (z.B. kommunale Spitzenverbände) für die Einführung des kommunalen Wahlrechts einzusetzen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen beschlossen