Beschluss:
1.
Der
Integrationsrat Köln beschließt, die Verfassungskommission des Landtags
aufzufordern, bei ihren Beratungen das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf
Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit“
einzubeziehen und dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung
vorzulegen, der es ermöglicht, bis zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW
lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, das aktive und
passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene einzuräumen.
2.
Der
Integrationsrat bittet den Rat, die Verfassungskommission des Landtags aufzufordern
bei ihren Beratungen das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW
lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und dem Landtag einen
Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es ermöglicht, bis
zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit
nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, das aktive und passive Wahlrecht auf
kommunaler Ebene einzuräumen.
3.
Der
Integrationsrat bittet den Oberbürgermeister, die Kölner Landtagsabgeordneten
und die Mitglieder des Rates sich landesweit in allen relevanten Gremien (z.B.
kommunale Spitzenverbände) für die Einführung des kommunalen Wahlrechts
einzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich bei vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen beschlossen