Beschluss: zurückgestellt

geänderter Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde vertagt die Entscheidung zur beantragten Befreiung gem. §67 (1) BNatSchG i.V.m § 69 LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mit 14 Ja-Stimmen zugestimmt.