Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.04.2015 SHA/0007/2015 |
Zusatz: | per Sammelumdruck vom 13.04.2015 und als Tischvorlage (Anlage) zur Verfügung gestellt |
Beschluss: | ungeändert beschlossen |
Vorlage: | 0783/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Beschlussvorlage Rat 79 KB | |
![]() | Votum Schulkonferenz Leyendecker Schule 874 KB | |
![]() | Beschluss der Schulkonferenz der Förderschule Lernen Rosenzweigweg vom 25 39 KB |
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu entscheiden:
1) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die auflösende / ad hoc Schließung der Förderschule Lernen Rosenzweigweg 3, 50696 Köln-Zollstock zum 31.07.2015.
2) Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln gemäß § 81 Abs. 2 SchulG in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Bildung eines Teilstandortes der Wilhelm-Leyendecker-Schule, Förderschule Lernen Leyendecker Straße 20-22, 50825 Köln-Ehrenfeld am Standort Rosenzweigweg 3, 50696 Köln-Zollstock ab dem 01.08.2015.
3) Der Rat der Stadt Köln beschließt, die unbefristete, kommunale Stelle Schulsozialarbeit der Förderschule Lernen Rosenzweigweg zunächst weiterhin am Teilstandort Rosenzweigweg zu belassen.
4) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.