Beschluss:
Der Betriebsausschuss Bühnen genehmigt gemäß § 60
Abs. 2 Satz 1 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln den
Bedarf für die Beauftragung eines Unternehmens zur Durchführung der Umzüge zum
Wiedereinzug der Bühnen über 155.000,-- € (netto). Die Bühnen der Stadt Köln
werden beauftragt, die dafür erforderliche Ausschreibung vorzunehmen.
Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig genehmigt.