Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Bühnen genehmigt gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln den Bedarf für die Beauftragung eines Unternehmens zur Durchführung der Umzüge zum Wiedereinzug der Bühnen über 155.000,-- € (netto). Die Bühnen der Stadt Köln werden beauftragt, die dafür erforderliche Ausschreibung vorzunehmen.

 

Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig genehmigt.