Beschluss, geändert:
Die Bezirksvertretung
beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Innenstadt
folgende Maßnahmen zu prüfen:
1. die
derzeit als Anliegerstraße ausgewiesene Abschnitt der Inneren Kanalstr.
zwischen Krefelder Str. und Neusser Str. als Fahrradstr. gemäß Zeichen 244.1
StVO und dem Zusatzzeichen „Anliegerverkehr“ auszuweisen,
2. die in
diesen Bereich führende Geradeausfahrspur der Inneren Kanalstr. auf der
Kreuzung Innere Kanalstraße / Krefelder Str. zwischen den beiden
Fahrtrichtungen der Krefelder Str. als Fahrspur zu entwidmen und abzusperren
und provisorisch zumindest als schraffierte Fläche auszuweisen,
3. die auf
der Krefelder Str. in Fahrtrichtung Innere Kanalstr. kurz vor der Kreuzung
Krefelder Str. / Innere Kanalstr. befindliche Einmündung des Radwegs auf die
Fahrbahn vorzuverlegen oder umzugestalten, so dass die Einmündung auf die
Geradeausfahrspur und nicht auf die Abbiegespur erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.