Beschluss, geändert:
Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen des
Radverkehrskonzeptes Innenstadt folgende Maßnahmen zu prüfen:
· Auf der Nordseite der Richard-Wagner-Straße wird neben den Straßenbahngleisen eine Führung des Fahrradverkehrs zum Aachener Weiher eingerichtet und bis zur bestehenden Fußgängerampel auf der Aachener Straße weitergeführt.
· Auf der Südseite wird stadtauswärts ein Schild aufgestellt, dass die regelwidrige Einfahrt in den Radweg mit einem „Radfahren verboten“-Schild (Zeichen Nr. 254) deutlich kennzeichnet.
· Auf der Moltkestraße wird Richtung Norden eine rot gekennzeichnete Haltezone für Radfahrer eingerichtet, auf deren linkem Abschnitt ein Linksabbiegepfeil mit der Aufschrift „Aachener Weiher“ auf die Radverkehrsführung hinweist.