Nachtrag: 20.04.2015
Sitzung: 27.04.2015 SHA/0007/2015
Zusatz: per Sammelumdruck vom 20.04.2015 zur Verfügung gestellt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1033/2015
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat
der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
„Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich
Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung:
1. eines Gymnasiums für 3 Züge der Sekundarstufe I (SI) und 5 Züge der Sekundarstufe II (SII) mit rd. 700 Schülerinnen und Schülern mit 3-fach Turnhalle ohne Tribüne am Standort Zusestr./Kölner Str. in Köln-Lövenich und
2. einer Gesamtschule für 6 Züge SI und 5 Züge SII mit rd. 1.250 Schülerinnen und Schülern mit 1-fach Turnhalle und 3-fach Turnhalle mit Tribüne am Standort Wasseramselweg/Girlitzweg in Köln-Vogelsang.
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planungen und Kostenermittlungen aufzunehmen und voranzutreiben.
Den Planungen ist das in den Raumlisten aufgeführte Raumprogramm (Anlagen 1 und 2) zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung für
1. das Gymnasium Zusestr./Kölner Str. in Köln-Lövenich auf 2.222.000 € und
2. die Gesamtschule Wasseramselweg/Girlitzweg in Köln-Vogelsang auf 5.833.804 €
Diese aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten werde voraussichtlich für
1. Gymnasium Zusestr./Kölner Str. in Köln-Lövenich im Haushaltsjahr 2015 mit 371.000 €, in 2016 mit 1.111.000 € und 2017 mit 740.000 €
2. Gesamtschule Wasseramselweg/Girlitzweg in Köln-Vogelsang im Haushaltsjahr 2015 mit 400.000 €, in 2016 mit 600.000 €, in 2017 mit 2.416.902 € und in 2018 mit 2.416.902 €
ergebniswirksam und sind im Haushaltsplan 2015 im Rahmen des Veränderungsnachweises im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu berücksichtigen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.