Nachtrag: 20.04.2015

Zusatz: per Sammelumdruck vom 20.04.2015 zur Verfügung gestellt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

1.        „Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Einführung des offenen Ganztages (§ 9 Abs. 3 SchulG) an der neu zu errichtenden Grundschule an dem Standort
Kaisersescher Str. 5, 50935 Köln-Sülz, zum Schuljahr 2015/2016, mit der Maßgabe, dass die Landesmittel zur Förderung außerunterrichtlicher Angebote bereit gestellt werden und die Schulkonferenz sich für die Einführung des offenen Ganztags ausspricht.

2.        Der Rat nimmt den insgesamt 1.400 Plätze umfassenden Mehrbedarf in den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich inklusive dem neuen Standort Kaisersescher Str. 5 zur Kenntnis und

3.        beschließt, die Plätze ab dem Schuljahr 2015/2016 in dem vorhandenen Raumbestand der Schulen auf insgesamt 27.900 zu erhöhen, vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse in Höhe von in der Regel 965 Euro je Platz bzw. 1.946 Euro je Platz, den ein/e Schüler/in mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder ein/e Schüler/in aus einer Flüchtlingsfamilie belegt.

4.        Der Rat beschließt weiterhin, dass zum Stellenplan 2015 die notwendigen zusätzlichen 0,64 Stellen der VGr.VII, FGr. 1a BAT (Entgeltgruppe 5 TVöD) in den Schulsekretariaten sowie 1,12 Stellen mit der Besoldungsgruppe A7 ÜBesG NRW zur Festsetzung der Elternbeiträge in der Jugendverwaltung eingerichtet werden. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2015 sind verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zur Finanzierung beschließt der Rat für 2015 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie überplanmäßige Mehraufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 31.747 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen). Der für 2015 beim Amt für Schulentwicklung im Teilplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen entstehende Mehrbedarf in Höhe von 12.027 Euro wird durch Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen) im Wege der echten Deckung finanziert. Ab dem Haushaltsjahr 2016 sind jährlich Aufwendungen in Höhe von insgesamt 105.056 Euro zu veranschlagen. Die ab 2016 zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 105.056 Euro werden durch Ausgleichsbeträge an anderer Stelle innerhalb des Schul- bzw. Dezernatsbudgets IV kompensiert. Die haushaltsrechtliche Umsetzung erfolgt im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2016 ff.

5.        Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch Veranschlagung kommunaler Mittel entsprechend der in der Beschlussvorlage dargestellten haushaltsmäßigen Auswirkungen sicherzustellen. Dabei wurde den Berechnungen auch weiterhin eine aufgrund der prekären Finanzsituation der Stadt Köln zwingend notwendige per Ratsbeschluss vom 20.05.2010 (Vorlagen-Nr. 0804/2010) zunächst nur auf den Hpl 2010/2011 bezogene Reduzierung der zusätzlichen kommunalen Mittel um 5% zugrunde gelegt. Zudem werden die seit 1.2.2011 für den Betrieb der offenen Ganztagsschulen ausgeschütteten zusätzlichen Landesmittel weiterhin zur Kompensation des zusätzlichen kommunalen Anteils eingesetzt wie es der Ratsbeschluss vom 26.05.2011 vorsieht.

Der Rat legt fest, die mit Ratsbeschluss vom 08.04.2014 für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehene darüber hinausgehende Kürzung des freiwilligen kommunalen Anteils um 2,8% für die Folgejahre zur Konsolidierung des Haushaltes fortzuschreiben.

Die mit Wirkung zum 2. Halbjahr des Schuljahres 2014/2015 sukzessiv steigende Landesförderung soll jedoch als tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätsverbesserung an die Träger weitergegeben werden. Der im Zuge dessen ebenfalls sukzessiv steigende Pflichtanteil der Kommune wird hingegen mit dem freiwilligen kommunalen Anteil verrechnet.
In 2015 erfolgt die Finanzierung aus veranschlagten Mitteln. Im Haushaltsjahr 2016 beläuft sich der zusätzliche Zuschussbedarf dann auf insgesamt 606.100 Euro, die im Teilplan 0301, Schulträgeraufgaben, zu veranschlagen sind. Die ab 2016 zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 606.100 Euro werden durch Ausgleichsbeträge an anderer Stelle innerhalb des Schul- bzw. Dezernatsbudgets IV kompensiert. Die haushaltsrechtliche Umsetzung erfolgt im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2016 ff .

6.        Der Rat nimmt den perspektivischen Bedarf in Höhe von 83% zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, jährlich eine Bedarfsanalyse durchzuführen und den Mehrbedarf vor Beginn des jeweiligen Schuljahres dem Rat bekannt zu geben.“


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Stimme der Fraktion Die Linke zugestimmt.