Nachtrag: 22.04.2015

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan mit Festsetzungen nach § 9 Absatz 2 a BauGB für das Gebiet der Grundstücke Subbelrather Straße 385 (Hinterland) und 387 bis 407 in Köln-Ehrenfeld mit einer Länge von circa 120 m und einer Tiefe von circa 66 m aufzustellen mit dem Ziel, nahversorgungs- und zentrumsrelevante Einzelhandelsnutzungen auszuschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.