Bezeichnung | Inhalt |
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Nachtrag: | 22.04.2015 |
Sitzung: | 30.04.2015 BV7/0008/2015 |
Beschluss: | Kenntnis genommen |
Vorlage: | 1065/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Mitteilung Ausschuss 53 KB | |
![]() | Förderkulisse_Europa_2020_01_4_2015 583 KB |
Europa 2020 – Förderchancen nutzen
Vor dem Hintergrund der zukünftigen
Herausforderungen, die sich nicht zuletzt durch den demografischen und
strukturellen Wandel ergeben, hat sich die Stadtverwaltung in den letzten
Monaten intensiv mit der neuen EU-Förderperiode 2014-2020 auseinandergesetzt
und die Förderstrategie der Stadt Köln daraufhin ausgerichtet. Die
vorangegangene EU-Förderphase 2007-2013 konnte Köln bereits intensiv zur
Umsetzung des Programms MÜLHEIM 2020 nutzen und im Rahmen zahlreicher
Maßnahmen ein breites Erfahrungsspektrum aufbauen. Mit seinem Beschluss zum
„Europa 2020 Handlungsprogramm: Kölner Handlungserfordernisse“ hat der
Stadtvorstand am 23.09.2014 die Aufforderungen verbunden, dass alle Dezernate
und Ämter bereits im Vorfeld der zu erwartenden neuen Projektaufrufe des Landes
in die Vorbereitungen einsteigen und Projektideen entwickeln. Nachdem mit der
Genehmigung der Operationellen Programme zu EFRE und ESF des Landes
Nordrhein-Westfalen die neue Förderperiode im Herbst 2014 gestartet ist, sind
mittlerweile erste Aufrufe erschienen.
Die Stadt Köln beabsichtigt, sich beim
gemeinsamen Aufruf zu den Programmen des EFRE, des
ELER und des ESF „Starke Quartiere – starke Menschen“ vom 10.02.2015 zur
präventiven und nachhaltigen Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen sowie zur
Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung zu bewerben. Das mit dem Förderaufruf
verbundene Maßnahmenspektrum soll einen Beitrag zur Präventionsstrategie des
Landes bilden und bettet sich in die Wachstums- und Beschäftigungsstrategie der
Europäischen Union „Europa 2020“ ein. Ziele der Landesregierung sind
insbesondere die Handlungsfähigkeit von Kommunen zu erhöhen, mehr Gerechtigkeit
auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten und eine gute und ökologisch nachhaltige
Entwicklung des Landes zu befördern. Dementsprechend sollen die Aufwertungen
der Quartiere durch arbeits-, sozial-, kinder- und familienpolitische sowie
integrationspolitische, wirtschaftliche, infrastrukturelle und städtebauliche
Maßnahmen gefördert werden. Die besonderen Herausforderungen bestehen darin, präventive
mit investiven Maßnahmen inhaltlich zu verknüpfen. Zur Bewältigung dieses
Themenspektrums ist ein integrierter Ansatz unter aktiver Beteiligung aller
Dezernate und Ämter erforderlich.
Mit der geplanten Bewerbung beim aktuellen Förderaufruf „Starke Quartiere –
Starke Menschen“ besteht für die Stadt Köln die Möglichkeit, Fördermittel in
Millionenhöhe für die Quartiersentwicklung zu akquirieren.
Erstellung eines Integrierten
Handlungskonzepts als Fördervoraussetzung
Grundvoraussetzung für den Einsatz von
Mitteln aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds ist die Erstellung
eines Integrierten Handlungskonzeptes, welches zurzeit unter dem Arbeitstitel
„Starke Veedel – Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten“
ämterübergreifend und unter Mitwirkung weiterer Akteure erarbeitet wird. In
diesem Konzept werden die unterschiedlichen Handlungsfelder gemeinsam betrachtet,
so dass alle für ein Quartier relevanten Aspekte berücksichtigt werden.
Grundsätzlich verfolgt die Stadt Köln perspektivisch einen umfassenden
und stadtweiten Ansatz der quartiers- und sozialraumbezogenen Arbeitsweise.
Dahinter steht die Ansicht, dass jedes Quartier mit seinen Besonderheiten und
spezifischen Handlungsbedarfen zu betrachten ist.
In der kommenden Förderphase wird die Stadt Köln aufbauend auf den
bisherigen Aktivitäten in der Quartiersentwicklung die Strukturen und Inhalte
des Programms „Lebenswerte Veedel“ als Grundlage nutzen und entsprechend
weiterentwickeln. Damit nimmt sie die Quartiere mit einem besonderen
Handlungsbedarf vorrangig in den Blick. Die Quartiere des Programms
„Lebenswerte Veedel“ sind in der Anlage dargestellt.
Somit ergeben sich für das geplante
Integrierte Handlungskonzept elf Programmgebiete, in denen verstärkte
Handlungsbedarfe zur Armutsbekämpfung und Prävention abgeleitet wurden. Für
jedes einzelne Gebiet werden inhaltliche Schwerpunkte gebildet, die sich in die
Gesamtstrategie des Integrierten Handlungskonzeptes einordnen müssen. Damit ist
auch die Chance gegeben auf die bisherigen Strukturen der übergreifenden
Zusammenarbeit aufzubauen, diese auf den Prüfstand zu stellen, neue Formen zu
erproben und die Arbeitsstrukturen an sich verändernde Anforderungen flexibel
anzupassen.
Dieser Ansatz ist mit dem Ministerium für
Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
grundsätzlich abgestimmt und ist auf Zustimmung gestoßen.
Im Rahmen der Erstellung des Integrierten
Handlungskonzepts sind folgende Bausteine zu berücksichtigen, die derzeit
zusammen mit den zuständigen Dezernaten und Ämtern bearbeitet werden:
·
Erfassung der Ausgangslage sowie der
stadtpolitischen Ziele, bei der die gesamtstädtische Strategie der Prävention
und Sozialplanung in die stadtentwicklungspolitischen Ziele eingebettet sein
müssen.
·
Ableitung der Gebietsauswahl auf Grundlage eines
nachvollziehbaren Kriterienkatalogs und unter Beachtung des Programms
„Lebenswerte Veedel“.
·
Bestandsanalyse für alle elf Programmgebiete sowie eine
daraus abzuleitende Stärken- und Schwächenanalyse.
·
Entwicklung von Zielen und Handlungsfeldern für die
jeweiligen Programmgebiete, die sich in die gesamtstädtische
Entwicklungsstrategie einbetten.
·
Entwicklung von konkreten Maßnahmen für die 11
Programmgebiete. Schwerpunkte müssen gesetzt werden.
·
Erstellung einer Kosten- und Finanzierungsplanung.
·
Entwicklung geeigneter organisatorischer Strukturen
und Verfahren für die Umsetzung des Maßnahmenprogramms im Rahmen einer
Programmsteuerung.
·
Einbeziehung der Bevölkerung und Aktivierung
privater Investitionen (z. B. Wohnungs-, Dienstleistungs- und
Handelsunternehmen).
·
Sensibilisierung potenzieller Projektträger für das
neue Instrument des Stadtentwicklungskredits. Hiermit können nachhaltige
Stadterneuerungsprojekte von kommunalen Gesellschaften, privaten Entwicklern
und gemeinnützigen Organisationen gefördert werden, die schwach rentierlich
sind und somit keinen Zugang zu den Zuschussprogrammen der Städtebauförderung
erhalten.
·
Aufbau eines wirkungsorientierten Monitorings zur
Qualitätskontrolle.
Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes
wird ein breites Spektrum an unterschiedlichen Maßnahmen entwickelt. Für die
Finanzierung der Maßnahmen im Sinne des Kaskadenprinzips sind – neben den
Mitteln aus den EFRE- und ESF-Fonds – vorrangig die bereits bestehenden
Förderprogramme von Bund und Land sowie sonstige Unterstützungsangebote zu
prüfen und ggf. die Mittel on durch die Stadt einzuwerben. Es ist nicht zu
erwarten, dass alle Maßnahmen im Rahmen der EU-Förderung abgedeckt werden, so
dass weitere Fördermöglichkeiten gefunden werden müssen.
Zeitlicher Ablauf und verwaltungsinterne
Koordinierung und Abstimmung:
Der Antrag auf Anerkennung des Integrierten
Handlungskonzepts kann fortlaufend bei der Bezirksregierung eingereicht werden.
Die Prüfung erfolgt in der neuen Förderperiode erstmalig im Rahmen eines
zweistufigen Verfahrens. Zunächst werden die Integrierten Handlungsprogramme
durch die Bezirksregierung unter Einschaltung eines Beratungsgremiums[1]
fachlich geprüft. Anschließend erfolgt die Prüfung durch eine interministerielle
Arbeitsgruppe der Landesregierung (IntermAG), welche bedarfsweise tagt.
Erwartet wird ein Termin im Juni und wahrscheinlich ein weiterer Termin im
Herbst 2015. Ziel ist es, in 2015 die Anerkennung des Integrierten
Handlungskonzeptes durch die IntermAG zu erreichen, um so möglichst viel Zeit
für die Umsetzung der Projekte innerhalb der Förderperiode zu haben.
Zur inhaltlichen Bearbeitung und
Koordinierung dieses komplexen Prozesses wurden in der Verwaltung verschiedene
Arbeitsstrukturen geschaffen. Für die themenspezifischen Arbeiten –
insbesondere der Entwicklung von Zielen und Maßnahmen – haben sich vier
ämterübergreifende Arbeitsgruppen gebildet. Diese tagen regelmäßig und speisen
ihre Ergebnisse kontinuierlich in den Gesamtprozess ein. Die Federführung für
die Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes liegt im Amt für
Stadtentwicklung und Statistik und im Büro des Oberbürgermeisters. Die
notwendigen Abstimmungen finden in einer Lenkungsgruppe, in der alle Dezernate
vertreten sind, statt.
Frühzeitige Beteiligung und Finanzierung
Neben der Einbindung aller Dezernate,
Fachämter und der betroffenen Bürgerämter, ist die Einbindung weiterer
relevanter Akteure vor Ort Voraussetzung einer Förderung durch das Land und die
EU. Hierzu gehören insbesondere die Sozialraumkoordinatoren, die bereits bei
der Erstellung der Bestandsanalyse für die elf Sozialräume intensiv beteiligt
waren. Weiterhin wird den Trägern, (Wohlfahrts-)Verbänden, Vereinen, Gremien
und weiteren Interessierten die Möglichkeit einer Beteiligung eingeräumt, z. B.
in den geplanten öffentlichen Veranstaltungen. Diese Form der informellen
Beteiligung ersetzt nicht das bei Einbringung der Beschlussvorlage zum
Integrierten Handlungskonzept zu beschließende formale Beteiligungsverfahren.
D. h., die Bezirksvertretungen werden im Rahmen der Beratungsfolge einbezogen.
Die Erfahrungen aus MÜLHEIM 2020 haben
gezeigt, wie wichtig eine frühzeitige Kommunikationsstrategie und die
Einbindung der Bürgerschaft sind. Um erste Akzente bereits jetzt in den
Programmgebieten zu ermöglichen, sollen parallel zu den laufenden Arbeiten
bereits in 2015 erste kleinere Maßnahmen umgesetzt werden. Dadurch soll eine
Sensibilisierung für das Programm entstehen und erste Anstöße vor Ort gegeben
werden. Zu den Maßnahmen gehört die Bereitstellung eines städtischen
Verfügungsfonds, wodurch erste kleinere Maßnahmen durch die Bürgerschaft oder
von Trägern umgesetzt werden können. Eine entsprechende Beschlussvorlage für
den Rat ist in Vorbereitung. Zur Schaffung größtmöglicher Transparenz und
Akzeptanz des geplanten Programms, wird bereits zu Beginn auf eine intensive
öffentliche Kommunikation gesetzt.
Die Verwaltung wird laufend über den
aktuellen Sachstand informieren.
Wie bereits in der vorangegangenen
Förderperiode muss die Stadt die Mittel vorfinanzieren. Die Mittel wurden im
Rahmen der Anmeldung zum Haushaltsplanentwurf 2015 inklusive mittelfristiger
Finanzplanung eingebracht.
Externe fachliche Unterstützung bei der
Antragsstellung
Um die komplexen und arbeitsintensiven
Arbeitsprozesse bei begrenzten Personalressourcen zu bewältigen, wurde eine
externe Unterstützung für die Erstellung der antragsrelevanten Unterlagen
beauftragt. Den Zuschlag erhielt die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
die ein fundiertes Erfahrungsspektrum sowie konkrete und vergleichbare
Erfahrungen aus dem Prozess „Mühlheim 2020“ einbringt. Die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützt
die Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzepts und begleitet die
Arbeitsprozesse innerhalb der Verwaltung.
Ansprache eines Botschafters
Geplant ist, dass die Erstellung und
Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes durch einen
prominenter Botschafter unterstützt wird.
Anlage: Kölner Programmgebiete
Weitere Informationen:
Aufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“
(10 Seiten) abrufbar unter: http://www.mbwsv.nrw.de/stadtentwicklung/foerderung_und_instrumente/EU-Foerderung/Aufruf_Praeventive_Quartiersentwicklung.pdf
Begleitinformationen der Landesregierung
Nordrhein-Westfalen zu dem gemeinsamen Aufruf „Starke Quartiere – starke
Menschen“ (49 Seiten) abrufbar unter: http://www.mbwsv.nrw.de/stadtentwicklung/foerderung_und_instrumente/EU-Foerderung/Begleitinformationen_Land_Aufruf_Praeventive_Quartiersentwicklung.pdf
Förder- und Unterstützungsangebote der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zu dem gemeinsamen Aufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“ (95 Seiten) abrufbar unter: http://www.mbwsv.nrw.de/stadtentwicklung/foerderung_und_instrumente/EU-Foerderung/Unterstuetzungsangebote_Land_Aufruf_Praeventive_Quartiersentwicklung.pdf
[1] Diesem Gremium gehören neben der betroffenen Bezirksregierung, die G.I.B. (Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung), die NRW.ProjektArbeit, die Koordinierungsstelle Kinderarmut beim Landschaftsverband Rheinland, das DGB Bildungswerk NRW, das Informations- und Qualifizierungszentrum für Kommunen an der RuhrUni Bochum, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen sowie die NRW.Bank an.