Nachtrag: 24.04.2015
Sitzung: 30.04.2015 BV1/0007/2015
Zusatz: Sammelumdruck vom 21.04.2015.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 1113/2015
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 66473/03 für das Gebiet zwischen der Luxemburger Straße, dem Eifelwall, der nordwestlichen Grenze des mit Parkplätzen und Hochgarage bebauten Grundstückes westlich der Rudolf-Amelunxen-Straße und der Hans-Carl-Nipperdey-Straße in Köln-Neustadt/Süd und Köln-Sülz —Arbeitstitel: Eifelwall in Köln-Neustadt/Süd und Köln-Sülz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. den Bebauungsplan 66473/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, gegen Frau Lenkeit, Die Linke, bei Enthaltung Herr Löwisch, Die Linke.