Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln schätzt die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern als Ausdruck eines vielfältigen Bürgerengagements und als Basis für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft.
2.
Der Rat unterstützt deshalb ausdrücklich die
Entwicklung einer Beteiligungskultur für Köln und beauftragt die Verwaltung,
einen Prozess zur Erarbeitung von Leitlinien und Regeln für die Beteiligung von
Bürgerinnen und Bürgern in Köln durchzuführen. Dieser Leitlinienprozess soll
zweistufig (Konzeptionsphase und Arbeitsphase) im Dialog mit Vertreterinnen und
Vertretern der Stadtgesellschaft, der Verwaltung und der Politik stattfinden.
3.
In der Konzeptionsphase arbeiten im sog. Konzeptionsgremium
je 6 Vertreterinnen und Vertreter für die Stadtgesellschaft, die Verwaltung und
die Politik mit.
Die Vertreterinnen bzw. Vertreter für die Stadtgesellschaft
werden zur Hälfte (3) von folgenden
Initiativen benannt, die sich bereits für das Thema der Beteiligung von
Bürgerinnen und Bürgern engagiert haben, über Prozesserfahrung verfügen und
Multiplikatorenfunktion übernehmen: Netzwerk Bürgerengagement, Köln
mitgestalten – Netzwerk für Beteiligungskultur, Leitbildgruppen.
Die weiteren 3 Plätze stehen für Bürgerinnen
und Bürger zur Verfügung, die sich um eine Mitarbeit bewerben können. Per
Losverfahren wird eine Auswahl unter den eingereichten Bewerbungen getroffen. Liegen nicht ausreichend Bewerbungen vor,
einigen sich die genannten Initiativen über die Besetzung der freien Plätze.
Der Rat entsendet aus seiner Mitte 5 Vertreterinnen / Vertreter in das Konzeptionsgremium. Der sechste Platz wird für einen Vertreter / eine Vertreterin aus den Stadtbezirken zur Verfügung gestellt und anschließend von den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern aus ihrer Mitte bestimmt.
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Mitglied |
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Stellvertreterin / Stellvertreter |
1. |
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1. |
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2. |
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2. |
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3. |
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3. |
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4. |
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4. |
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5. |
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5. |
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6. |
Vertreter/ Vertreterin für die Stadtbezirke |
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6. |
Stellv. Vertreter / Vertreterin für die
Stadtbezirke |
Die 6 Vertreterinnen und Vertreter für die Verwaltung werden vom Oberbürgermeister benannt.
Die Mitglieder des Konzeptionsgremiums können jeweils eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter benennen und bei Bedarf Expertinnen und Experten hinzuziehen.
Das Konzeptionsgremium arbeitet konsensual und wird das Verfahren für den Leitlinienprozess sowie die Mitwirkenden bestimmen. Sollte keine Einigung erzielt werden, entscheidet der Rat.
4. Der Leitlinienprozess zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern wird wissenschaftlich begleitet und moderiert. In der Konzeptionsphase erfolgt die Begleitung zunächst durch das Deutsche Institut für Urbanistik. Darüber hinaus empfiehlt das Konzeptionsgremium unter Beachtung des Vergaberechts wie und von wem die Moderation und Evaluation der Arbeitsphase durchgeführt werden soll.
5. Die Leitlinien und Regeln für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Köln werden dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
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Anmerkung:
Gemäß Vorschlag von Ratsmitglied Welcker stellt der Rat die Entscheidung über die Entsendung der Mitglieder und deren Stellvertreter/innen, für die der Rat selbst das Benennungsrecht hat, bis zu seiner nächsten Arbeitssitzung am 23.06.2015 zurück.