Bezeichnung | Inhalt |
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Nachtrag: | 30.04.2015 |
Sitzung: | 30.04.2015 BV7/0008/2015 |
Beschluss: | Kenntnis genommen |
Vorlage: | 1307/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Beantwortung einer Anfrage (BV) 30 KB |
Text der Anfrage:
"In der
politischen Diskussion wird über die Verlagerung des Festivalgeländes an den
Jahnwiesen nachgedacht. Als eine Ersatzfläche wurde der Verkehrsübungsplatz in
Köln-Poll angedacht, was mehrheitlich von der Bezirksvertretung Porz abgelehnt
wird. Um einen aktuellen Sachstand zu bekommen, stellen wir der Verwaltung
nachfolgende Fragen mit der Bitte um kurzfristige Beantwortung:
1. Wird
der Verkehrsübungsplatz in Köln-Poll als Ersatzfläche für ein Festivalgelände
von der Verwaltung vorgesehen?
2. Ist
die Ansiedlung eines Festivalgeländes im Airport-Business-Park in
Porz-Gremberghoven möglich?“
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.:
Eine Nutzung des Verkehrsübungsplatzes an der Rolshover Straße in Köln-Porz/-Poll als Veranstaltungs- und Festivalgelände ist aufgrund der vorhandenen verkehrlichen und immissionsschutzrechtlichen Bedingungen ausgeschlossen. Das bestehende Verkehrsnetz im Umfeld des Verkehrsübungsplatzes ist bereits ausgelastet. Entsprechende Besucherverkehre sind auf den Pkw angewiesen, so dass die Nutzung als Festivalgelände zu einem Rückstau bis ins Zentrum Polls führen würde. Eine solche Nutzung weist neben der verkehrlichen auch eine lärmschutzrelevante Unverträglichkeit im Übergang zur bestehenden Wohnbebauung südlich der Bahngleise auf. Die bestehenden Wohngebäude an der Straße Zum Milchmädchen und Am Rolshover Hof sind als schutzbedürftige Nutzung zu beurteilen. Eine Veranstaltung, zum Beispiel Open-Air-Konzerte, würde die zulässigen Geräuschpegel überschreiten und gesunde Wohnverhältnisse gefährden. Im Zuge einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist es Ziel, das Areal als Gewerbegebiet zu sichern und zu entwickeln. Die benannte Nutzungsvariante steht einer gewerblichen Entwicklung entgegen und wird daher aufgrund der angestrebten Zielsetzung seitens der Verwaltung abgelehnt.
Zu 2.:
Der Bebauungsplan
Airport-Business-Park in Köln-Porz-Gremberghoven setzt im Wesentlichen Gewerbe-
und Industrieflächen in verkehrsgünstiger Lage fest. Dieser attraktive Standort
soll für Firmenansiedlungen mit citynaher Adresse und bester Infrastruktur
langfristig gesichert werden. Nutzungen, die der Umsetzung dieses Konzeptes
entgegenstehen, wurden in der Vergangenheit als unzulässig beschieden. Die noch
unbebauten Flächen sind für eine Nutzung als Festivalgelände zu gering
bemessen. Nachbarrechtliche Schutzansprüche bereits realisierter Bauvorhaben
(zum Beispiel Hotel) sind zu berücksichtigen. Eine Nutzung des Geländes als
Festival-Veranstaltungsort wird daher ausgeschlossen.