Nachtrag: 30.04.2015
Sitzung: 30.04.2015 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 1314/2015
Text der Anfrage:
1) „Wie viele Radwege wurden
seit 1997 im Stadtbezirk Porz überprüft?
2) Arbeitet die Verwaltung an
dieser Aufgabe für den Stadtbezirk Porz und wie viel Zeit pro Monat wird für
diese Aufgabe kalkuliert und tatsächlich eingesetzt?
3) Gibt es, und wenn ja, welche
kalkulatorischen Grundlagen benutzt die Verwaltung für die Stundenansätze
dieser Aufgabe?
4) In welcher Zeit wird demnach
die Verwaltung die Überprüfung von benutzungspflichtigen Radwegen im
Stadtbezirk Porz abgearbeitet haben?
5) Wann wird die
Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht im Bezirk Porz beendet sein?“
Antwort der Verwaltung:
Nach der
Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in 1997 hat die Verwaltung
begonnen, die vorhandenen Radwege im Stadtgebiet zu überprüfen.
Da es sich um
eine äußerst umfangreiche Prüfung handelt, entsteht ein entsprechender
Zeitaufwand. Diese Überprüfungen, die zudem zahlreiche Abstimmungen der
Straßenverkehrsbehörde mit dem Straßenbaulastträger erfordern, wurden/werden
sukzessive durchgeführt.
Es ist hier zu
berücksichtigen, dass die aktuelle Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht
erheblich detaillierter und vorausschauender durchgeführt wird als im Vergleich
zu den ersten Untersuchungsjahren ab 1997. So werden beispielsweise im Rahmen
der Überprüfungen alle möglicherweise damit verbundenen Straßenumplanungen /-
umbauten berücksichtigt. Hieraus kann sich ergeben, dass eine sinnvolle
Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht mit umfangreichen Folgemaßnahmen, zum
Beispiel Änderung einer Signalisierung, verbunden ist und diese kurzfristig
nicht umsetzbar sind.
Es wurden im gesamten
Stadtgebiet zahlreiche Radwege entsprechend der geänderten StVO geprüft und die
aus der Prüfung erfolgten Maßnahmen umgesetzt. Da jeder Radweg unter
Berücksichtigung der besonderen Örtlichkeit überprüft wird und sich
unterschiedlichste Ergebnisse herauskristallisieren, kann kein
allgemeingültiger Zeitraum für die Prüfung genannt werden.
Die Radwege im
Bereich des Stadtbezirkes Porz wurden seit 2012 teilweise überprüft.
Beispielhaft sind hier jeweils Straßenabschnitte der Kölner Straße, der Liburer
Landstraße, der St. Sebastianussstraße, der Frankfurter Straße, des Grengeler
und Linder Mauspfades, der Humboldtstraße und der Friedrich-Hirsch-Straße zu
nennen. Aufgrund der erforderlichen intensiven rechtlichen Prüfung konnten
wegen personeller Engpässe und hohem Arbeitsaufkommen nicht alle vorhandenen
benutzungspflichtigen Radwege vollständig geprüft werden.
Derzeit
erarbeitet die Verwaltung ein Konzept für diesen StVO-Auftrag, um die
Überprüfung des gesamten relevanten Radwegenetzes sowie die sich ggfls. daraus
ergebenden notwendigen Anpassungen im Rahmen von baulichen Änderungen,
Markierungen, Beschilderungen sowie Umstellungen der Ampelprogramme in einem
Zeit-Maßnahmenplan darzustellen. Um eine zeitnahe Umsetzung zu realisieren, ist
jedoch eine Verstärkung der personellen Ressourcen erforderlich.