Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, den
Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 75498/02 mit
gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Von-Quadt-Straße, Wiesenstraße,
östlicher Grenze der Flurstücke 502, 1999, 1223 bis 1226, 962, 964, Kemperbach
bis östliche Grenze des Flurstückes 980 und südlicher Grundstücksgrenze
Von-Quadt-Straße 120 bis 132 a
in Köln-Dellbrück —Arbeitstitel: Von-Quadt-Straße in Köln-Dellbrück— nach
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten
Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen;
2. verzichtet auf nochmalige
Vorlage, falls die Bezirksvertretung Mülheim ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.