Beschluss gemäß Empfehlung des Stadtentwicklungsausschuss aus seiner Sitzung vom 07.05.2015:

Der Rat

 

1.       stellt fest, dass im Rahmen der Offenlage zur 195. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) von den Trägern öffentlicher Belange sowie Bürgern keine Anregungen vorgebracht wurden, die die Zielaussagen der geplanten Nutzungsverteilung beeinflussen oder verändern;

 

2.       beschließt, die Änderung entsprechend der im parallel laufenden Bebauungsplan vorgesehenen Flächenbeschränkung auf den nördlichen Teilbereich von Grünzug, Schule und Jugendeinrichtung zu reduzieren und 

 

3.       stellt die 195. Änderung des FNP —Arbeitstitel: Wiersbergstraße in Köln-Kalk, nördlicher Teil— mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch als Anlagen 6 bis 8 beigefügten Plänen und der als Anlage 9 beigefügten Begründung fest.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.