Nachtrag: 12.05.2015

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt aufgrund des Streiks der Erzieherinnen und Erzieher in den städtischen Kindertageseinrichtungen vorbehaltlich des In-Kraft-Tretens der Haushaltssatzung die anteilige Rückerstattung des Monatsbeitrags sowohl für den Elternbeitrag als auch für die Verpflegungskosten des Mittagessens nach der Zahl der Schließungstage. Die Finanzierung erfolgt aus den durch die Bestreikung der städtischen Kindertagesstätten eingesparten Personalaufwänden. Darüber hinausgehende Einsparungen sollen der weiteren Haushaltskonsolidierung zum Ausgleich der bestehenden Unterfinanzierung bei den Personalaufwänden im Kita-Bereich dienen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

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Anmerkung:

 

Die Ergänzung wurde von Ratsmitglied Frank zur Präzisierung des Beschlusses vorgeschlagen.