Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, das Verfahren zur Aufhebung
des Bebauungsplanes 75489/03 (7448 Sb/03) für das Gebiet zwischen dem Bensberger Marktweg, dem Dellbrücker
Mauspfad, einem Fuß- und Radweg südlich eines Schulgrundstückes, einer circa
700 m² großen Dreiecksfläche nördlich des Fuß- und Radweges zwischen
Schulgrundstück und Grafenmühlenweg und dem Grafenmühlenweg in Köln-Dellbrück
—Arbeitstitel: Moitzfeldstraße in Köln-Dellbrück— nach § 2 Absatz 1
in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und
ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den
nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich
auszulegen;
2. beschließt, von einer frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2
Nummer 1 BauGB abzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.