Nachtrag: 19.05.2015
Sitzung: 01.06.2015 HA/0007/2015
Zusatz: - zugesetzt -
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: AN/0470/2015
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt darüber hinaus folgende Kriterien für die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft:
1. „1.Die Vertagung von Ziffer 1 des Antrages der CDU-Fraktion (Befristung der Nutzung bis um 30.06.2016)
2. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig zu prüfen, ob und wie die von ihr mit dem Ankauf beabsichtigte Möglichkeit zur Nutzung des Standortes mit dem Ziel, das Verwaltungsgebäude zu einer langfristigen, qualitätsvollen Wohnungsnutzung für maximal 270 Flüchtlingen umzubauen, tatsichtlich gegeben ist. Das Prüfergebnis möge die Verwaltung mi Gewichtung aller relevanten Rahmenbedingungen bewerten und hieraus ableiten, welche Entwicklungsperspektiven sie für das konkrete Grundstück nebst Aufbauten und die weitere Entwicklung des Standortes im Gesamtkontext vorschlägt. Das Prüfergebnis ist bis spätestens 31.08.2015 vorzulegen.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen
Eine Beschlussfassung über den ursprünglichen Antrag erübrigt sich.