Sitzung: 22.06.2015 BV2/0010/2015
Zusatz: Vertagt aus der Sitzung vom 18.05.2015
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0968/2015
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt
dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt,
den Bebauungsplan-Entwurf 67415/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das
Grundstück Raderberger Straße 174 bis 178 in Köln-Raderberg —Arbeitstitel:
"Innenentwicklung Raderberger Straße" in Köln-Raderberg— nach
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und
den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen;
2. verzichtet
auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Rodenkirchen ohne
Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mit den Stimmen der CDU-Fraktion, drei Stimmen der Fraktion Die Grünen, der
FDP-Fraktion und Herrn Ilg gegen die Stimmen von Herrn Giesen und Herrn Bronisz
bei Enthaltung der SPD-Fraktion zugestimmt.