Zusatz: Vertagt aus der Sitzung vom 18.05.2015

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 67415/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Grundstück Raderberger Straße 174 bis 178 in Köln-Raderberg —Ar­beits­titel: "Innenentwicklung Raderberger Straße" in Köln-Raderberg— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen;

2.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Rodenkirchen ohne Einschränkung zustimmt.


Abstimmungsergebnis:
Mit den Stimmen der CDU-Fraktion, drei Stimmen der Fraktion Die Grünen, der FDP-Fraktion und Herrn Ilg gegen die Stimmen von Herrn Giesen und Herrn Bronisz bei Enthaltung der SPD-Fraktion zugestimmt.