Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 59567/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet östlich der Sinnersdorfer Straße, südlich der Grundstücke Sinnersdorfer Straße 175 bis Mottenkaul 14 - 16, westlich der Straße Mottenkaul und nördlich des Flurstückes 741, Flur 41, Gemarkung Worringen, in Köln-Roggendorf/Then­hoven —Arbeits­titel: Sinnersdorfer Straße/Mottenkaul in Köln-Roggendorf/Thenhoven— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen;

2.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.