Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

1.       über die zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 76390/02 für das Gebiet, das im Norden durch die L 84 (Flughafenzubringer), im Westen durch die Frankfurter Straße, im Osten durch das Autobahnkreuz Flughafen sowie die Antoniusstraße, im Süden nördlich der Bartho­lomäusstraße und nördlich der Wohnbebauung der Straßen Mühlenweg und Am Maarhof in Köln-Porz-Urbach begrenzt wird, —Arbeitstitel: Antoniusstraße in Köln-Porz-Urbach, 1. Änderung— eingegangene Stellungnahme gemäß Anlage 6;

2.       die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 76390/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet, das im Norden durch die L 84 (Flughafenzubringer), im Westen durch die Frank­furter Straße, im Osten durch das Autobahnkreuz Flughafen sowie die Antoniusstraße, im Süden nördlich der Bartholomäusstraße und nördlich der Wohnbebauung der Straßen Mühlen­weg und Am Maarhof in Köln-Porz-Urbach begrenzt wird, nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.