Beschluss, geändert:
Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert die
Verwaltung auf, auf der Rheinuferstraße im Abschnitt „Am Leystapel“ und im
Rheinufertunnel nach geeigneten Maßnahmen zu suchen, um die Fahrzeugführer
besser auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hinzuweisen. Dabei
sollten neben einer besseren Beschilderung oder Fahrbahnmarkierung auch die
Einrichtung von mobilen und stationären Geschwindigkeitsmessanlagen geprüft
werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.