Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Niederschrift über die am 06.05.2015
stattgefundene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die hierzu
eingegangenen Stellungnahmen zum städtebaulichen Planungskonzept „Ehemaliger
Güterbahnhof in Köln-Mülheim“ zur Kenntnis.
Die
Bezirksvertretung Mülheim stimmt dem Planungskonzept mit folgenden Maßgaben zu:
Falls sich das Ansiedlungsinteresse des
Versicherungsunternehmens im Laufe des Bebauungsplanverfahrens nicht weiter
konkretisiert, ist ein neues städtebauliches Konzept im Rahmen eines
kooperativen Gutachterverfahrens zu entwickeln.
Um eine bessere fußläufige Verknüpfung der
Quartiere zu schaffen und zu sichern, soll über die zukünftige Verbindung in
der Verlängerung der Von-Sparr-Straße hinaus ein Fuß- und Radweg im Süden der
Brache weiterverfolgt werden. Die in den städtebaulichen Konzepten vorgesehen
Lage –auf der Höhe der Schanzenstraße Hausnummer 24 einmündend in die
Markgrafenstraße- wird als städtebaulich sinnvoll angesehen. Die sichere
Querung der Stadtbahntrasse ist durch entsprechende bauliche Maßnahmen zu
gewährleisten. Die Abstimmung mit der KVB sollen jetzt so fortgeführt werden.
Mindestens eine Platzfläche soll im Plangebiet der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht werden. Die Zugänglichkeit ist im Bebauungsplan zu sichern. Die
Platzfläche ist ausreichend groß zu dimensionieren. Für sie soll ein
Freiraumkonzept entwickelt werden, mit dem Ziel, eine hohe Aufenthaltsqualität
sicherzustellen, die eine Belebung des Quartiers fördern kann.
Die Höhe der neuen Gebäude soll die Höhe des
Gebäudes Schanzenstraße 30 nicht übersteigen. Die großzügige Platz-/Grünraumachse
soll einen ausreichenden Abstand zu den denkmalgeschützten Gebäuden östlich der
Schanzenstraße sicherstellen und sowohl für die Neubauten als auch für die
Bestandbauten eine angemessene repräsentative Adressbildung darstellen. Die
übrigen Bauten sollen ebenfalls gegenüber der Schanzenstraße zurückversetzt
liegen. In der weiteren Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs ist die
Bebauungsstruktur auf die gebaute Umgebung weiter abzustimmen. Dabei sind
selbstverständlich die bauordnungsrechtlichen Abstandflächen zu beachten. Die
vorgeschlagene Bebauungsdichte soll der in einem Gewerbegebiet zulässigen
Obergrenze für das Maß der baulichen Nutzung und somit auch der näheren
Umgebung entsprechen.
Das beauftragte Verkehrsgutachten soll nicht nur
die Mehrverkehre ermitteln, sondern auch die Auswirkung auf den Mülheimer
Verkehr darlegen. Es sind durch geeignete Maßnahmen eine Verschlechterung der
Verkehrssituation entgegenzuwirken. Hierzu sollen auch die Abstimmung mit den
KVB für die Optimierung des ÖPNV-Angebots intensiviert werden. Insgesamt soll
das Gutachten für diesen Bereich und die daraus resultierenden Maßnahmen als
Chance genutzt werden, die verkehrliches Situation in dem Gesamtbereich zu
verbessern.
Erhalt des bestehenden Fuß- und Radweges am Südende
der Straßenbahnhaltestelle Von-Sparr-Straße Richtung E-Werk.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion.