Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Niederschrift über die am 06.05.2015 stattgefundene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen zum städtebaulichen Planungskonzept „Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Mülheim“ zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Mülheim stimmt dem Planungskonzept mit folgenden Maßgaben zu:

Falls sich das Ansiedlungsinteresse des Versicherungsunternehmens im Laufe des Bebauungsplanverfahrens nicht weiter konkretisiert, ist ein neues städtebauliches Konzept im Rahmen eines kooperativen Gutachterverfahrens zu entwickeln.

Um eine bessere fußläufige Verknüpfung der Quartiere zu schaffen und zu sichern, soll über die zukünftige Verbindung in der Verlängerung der Von-Sparr-Straße hinaus ein Fuß- und Radweg im Süden der Brache weiterverfolgt werden. Die in den städtebaulichen Konzepten vorgesehen Lage –auf der Höhe der Schanzenstraße Hausnummer 24 einmündend in die Markgrafenstraße- wird als städtebaulich sinnvoll angesehen. Die sichere Querung der Stadtbahntrasse ist durch entsprechende bauliche Maßnahmen zu gewährleisten. Die Abstimmung mit der KVB sollen jetzt so fortgeführt werden. Mindestens eine Platzfläche soll im Plangebiet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Zugänglichkeit ist im Bebauungsplan zu sichern. Die Platzfläche ist ausreichend groß zu dimensionieren. Für sie soll ein Freiraumkonzept entwickelt werden, mit dem Ziel, eine hohe Aufenthaltsqualität sicherzustellen, die eine Belebung des Quartiers fördern kann.

Die Höhe der neuen Gebäude soll die Höhe des Gebäudes Schanzenstraße 30 nicht übersteigen. Die großzügige Platz-/Grünraumachse soll einen ausreichenden Abstand zu den denkmalgeschützten Gebäuden östlich der Schanzenstraße sicherstellen und sowohl für die Neubauten als auch für die Bestandbauten eine angemessene repräsentative Adressbildung darstellen. Die übrigen Bauten sollen ebenfalls gegenüber der Schanzenstraße zurückversetzt liegen. In der weiteren Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs ist die Bebauungsstruktur auf die gebaute Umgebung weiter abzustimmen. Dabei sind selbstverständlich die bauordnungsrechtlichen Abstandflächen zu beachten. Die vorgeschlagene Bebauungsdichte soll der in einem Gewerbegebiet zulässigen Obergrenze für das Maß der baulichen Nutzung und somit auch der näheren Umgebung entsprechen.

Das beauftragte Verkehrsgutachten soll nicht nur die Mehrverkehre ermitteln, sondern auch die Auswirkung auf den Mülheimer Verkehr darlegen. Es sind durch geeignete Maßnahmen eine Verschlechterung der Verkehrssituation entgegenzuwirken. Hierzu sollen auch die Abstimmung mit den KVB für die Optimierung des ÖPNV-Angebots intensiviert werden. Insgesamt soll das Gutachten für diesen Bereich und die daraus resultierenden Maßnahmen als Chance genutzt werden, die verkehrliches Situation in dem Gesamtbereich zu verbessern.

Erhalt des bestehenden Fuß- und Radweges am Südende der Straßenbahnhaltestelle Von-Sparr-Straße Richtung E-Werk.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion.