Die Fraktion Die Grünen stellt
einen Ergänzungsantrag (AN/1034/2015).
Über diesen lässt der Bezirksbürgermeister Herr Homann zunächst abstimmen.
1. Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Investor, mit seinem höchsten Gebäude
mindestens 15 % unter der im Bebauungsplan festgeschriebenen Maximalhöhe zu
bleiben.
Abstimmungsergebnis:
Mit drei Stimmen der SPD-Fraktion, den Stimmen der Fraktion die Grünen, sowie
zwei Stimmen der CDU-Fraktion und den Stimmen von Herrn Bronisz und Herrn Ilg
gegen vier Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und Herrn Homann zugestimmt.
Danach lässt Herr Homann über den
ergänzten Beschlusstext abstimmen.
2. Beschluss:
Die
Bezirksvertretung
Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden ergänzten Beschluss zu fassen
Der
Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf
69399/03 für das Gebiet zwischen der Stadtbahnlinie 16 im Osten, der
Friedrich-Ebert-Straße im Süden, der Konrad-Adenauer-Straße im Westen und den
Flurstücken 281, 273 und 75 im Norden in Köln-Rodenkirchen —Arbeitstitel:
Bahnstraße in Köln-Rodenkirchen— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;
2. den Bebauungsplan-Entwurf 69399/03 nach
§ 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan 69399/03 mit
gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023)
—jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
4. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Investor, mit seinem
höchsten Gebäude mindestens 15 % unter der im Bebauungsplan festgeschriebenen
Maximalhöhe zu bleiben.
Alternative:
keine
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme von Frau Bussmann bei Enthaltung von Frau
Sürth und Herrn Ilg zugestimmt.