Nachtrag: 02.06.2015

Beschluss: Kenntnis genommen

Mit o. g. Anfrage bittet die FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1.      Wird an der GGS Unter Birken die Brandschutzverordnung nach DIN 14 096 eingehalten?

2.      Gibt es einen Alarmplan sowie einen Flucht- und Rettungsplan für die Schule?

3.      Findet eine regelmäßige Prüfung der brandschutztechnischen Einrichtungen statt?

4.      Existiert ein brandschutztechnisches Gutachten oder eine brandschutztechnische Stellungnahme und wenn ja – von wann und wurden die Anforderungen umgesetzt?

 

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

1.      Die Verwaltung hat die Brandschutzordnung an alle Kölner Schulen übergeben. Sie beschreibt im Wesentlichen das optimale Verhalten im Brandfall. Ihre Einhaltung im Ernstfall ist durch die Schule zu gewährleisten. Im Übrigen wird auf die Antworten zu 2 und 3 verwiesen.

2.      Ja, entsprechende Pläne sind vorhanden. Zudem werden zweimal im Jahr Alarmproben abgehalten.

3.      Eine Überprüfung der Feuerlöscher erfolgt regelmäßig.

4.      Im Rahmen der geplanten Altbausanierung wird ein zusätzliches Treppenhaus als zweiter Rettungsweg an der Stirnseite des Gebäudes angebaut. Ein entsprechendes Brandschutzkonzept liegt hierzu vor. Zurzeit dienen anleiterbare Fenster als zweiter Rettungsweg. Der Neubau wurde bereits vor drei Jahren umgebaut. Auch hier wurde auf Basis des Brandschutzkonzeptes ein zusätzlicher Rettungsweg hergestellt.