Zusatz: Mehrheitlich ohne die Stimmen der Ratsmitglieder

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Integrationsrat verabschiedet die in der Anlage beigefügten Wahlprüfsteine und bittet die Kandidat*innen um Positionierung, Stellungnahme und Unterstützung.

 

Wahlprüfsteine zu den Neuwahlen

der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters

33% aller Kölner*innen und über 50% der unter 18jährigen Kölner*innen haben in unserer Stadt einen Migrationshintergrund. Der Integrationsrat Köln ist das demokratisch gewählte Gremium der Kölner*innen mit Migrationshintergrund und sieht seine Aufgabe darin, den Prozess des ethnischen demografischen Wandels in dieser Stadt aktiv politisch zu begleiten. Das Zusammenleben in unserer Stadt funktioniert gut – damit dies so bleibt, muss dieser Prozess des Wandels aufmerksam begleitet werden. Eventuell sich abzeichnende Fehlentwicklungen oder ‚Schräglagen‘ müssen rechtzeitig erkannt werden, um aktiv gegensteuern zu können. Der Integrationsrat Köln sieht sich hier in der politischen Pflicht.

Vor dem Hintergrund der Neuwahlen der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters hat der Integrationsrat Köln Erwartungen und Forderungen formuliert, die elementar notwendig sind, um den Prozesses der Zuwanderung in unserer Stadt aktiv zu begleiten.

1.      Integration als Chefsache
Paradigmenwechsel im Verständnis des Themas - Ansiedlung bei der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister

Aufgrund des ethnisch demografischen Wandels der Gesellschaft ist ein Paradigmenwechsel im Denken und des Umgangs mit dem Thema Migration/Integration erforderlich. Migration / Integration darf nicht weiter aus der Defizitperspektive diskutiert werden, sondern die damit verbundenen Potentiale müssen gesehen und für die Stadtgesellschaft genutzt werden.
Das Thema gleichberechtigte Teilhabe und Potentialförderung von ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ muss in der Verwaltung als Querschnittsthema (analog dem Thema Gender) ständig mitgedacht werden – Mehrsprachigkeit sowie Bi- und Mehrkulturalität müssen als Chance für die Entwicklung der Stadt erkannt werden. Eine interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung ist erforderlich - sämtliche Angebote und Dienstleistungen der Stadt sind dahingehend zu prüfen, ob sie tatsächlich auch von allen Bürger*innen der Stadt genutzt werden können.

Die aktuell in der Stadtverwaltung praktizierte Begleitung und Bearbeitung des Themas Migration / Integration ist sowohl hinsichtlich der personellen Ausstattung als auch der strukturellen Anbindung zu überprüfen und zu verbessern.
Um die Bedeutung und Wichtigkeit dieses Themas für die Entwicklung der Stadt in Verwaltung und Öffentlichkeit herauszustellen, muss dies Chefinnen- bzw. Chefsache werden.

Der Integrationsrat erwartet von der neuen Oberbürgermeisterin / dem neuen Oberbürgermeister:

-          ein aktives öffentliches Eintreten für einen Paradigmenwechsel in der Diskussion des Themas Migration / Integration in der Stadt (z.B. in Form einer Kampagne)

-          eine verwaltungsinterne Stärkung des Themas durch Ansiedlung der damit befassten Verwaltungseinheiten beim Amt der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters

-          einen Ausbau der personellen und finanziellen Ressourcen zur konsequenten Umsetzung einer Interkulturellen Öffnung in der Verwaltung und der Stadt.
Hierfür gibt es in anderen deutschen Städten wie z.B. München, Stuttgart, Frankfurt usw. sehr interessante und evtl. auf Köln übertragbare Modelle.

 

2.      Stärkung der politischen Entscheidungskompetenzen des Integrationsrates

Die Landesregierung NRW hat 2013 mit dem Gesetz zur „Weiterentwicklung der politischen Partizipation und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften“ sehr deutlich die Intentionen und Ziele einer modernen Migration- und Integrationspolitik formuliert. Der Wunsch des Landes nach Weiterentwicklung und Stärkung der Arbeit der Integrationsräte ist klar formuliert und wurde mit der Etablierung des Gremiums ‚Integrationsrat‘ als einem durch die Gemeindeordnung vorgeschrieben Pflichtausschuss unterstrichen. Mit seiner besonderen Zusammensetzung mit 11 Ratsmitglieder (in Ausschussstärke) und 22 direkt gewählten Vertreter*innen der Migranten soll und kann er den Prozess des ethnischen demografischen Wandels in dieser Stadt politisch und fachlich in besonderer Weise begleiten.

Vor diesem Hintergrund der landespolitischen Intention bzgl. einer Weiterentwicklung der politischen Partizipation hat der Integrationsrat im Frühjahr 2014 den Rat einstimmig (!) gebeten, eine Erweiterung der Zuständigkeiten des Integrationsrates zu beschließen.

 

Der Integrationsrat fordert von der neuen Oberbürgermeisterin / dem neuen Oberbürgermeister:

die aktive Unterstützung bei der Umsetzung der vom Integrationsrat geforderten Übertragung folgender Entscheidungsbefugnisse:

Der Integrationsrat erhält ein vorberatendes Entscheidungsrecht vor der Beschlussfassung durch den Rat zu:

1) Interkulturellen Grundsatzangelegenheiten (Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft) und Interkulturellem Maßnahmenprogramm.

2) Erstellung von Richtlinien zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung und zur Potentialförderung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.

Der Integrationsrat erhält ein abschließendes Entscheidungsrecht zu:

1) Arbeitsschwerpunkten des gem. § 7 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen betriebenen Kommunalen Integrationszentrums in Köln, soweit die Entscheidung nicht gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. g GO dem Rat obliegt

2) Richtlinien (einschließlich Bewilligungsbedingungen) und Verteilung der Mittel

- für die Arbeit von Interkulturellen Zentren, Vereinen und Initiativen, die in der Migrations- und Integrationsarbeit tätig sind
- für Integrationsprojekte (auch für EU-, Bundes- und Landesprojekte)
- für Antirassismusprojekte.

Darüber hinaus fordert der Integrationsrat

- die Sicherstellung einer unmittelbaren Weiterleitung von Beschlüssen des Integrationsrates an den Rat, falls dies so im Integrationsrat entschieden wurde

- die Aufnahme eines regelmäßigen Tagesordnungspunktes ‚Integrationsrelevante Themen‘ auf die Tagesordnungen des Rates und der Ausschüsse.

 

3.      Personelle Aufstockung der Geschäftsstelle Integrationsrat

Zur administrativen und inhaltlichen Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit der Ratsmitglieder erhalten die Fraktionen Finanzmittel zur Beschäftigung entsprechenden Personals, Nutzung von Räumlichkeiten etc.

Die 22 direkt gewählten Integrationsratsmitglieder erhalten nahezu keine administrative und inhaltliche Unterstützung ihrer Arbeit, denn aktuell ist die Stelle Ausschusssachbearbeitung/ Geschäftsführung Integrationsrat nur mit ½ Stelle besetzt. Dieser Umstand erschwert die Arbeit der direkt gewählten Mitglieder in ganz erheblichem Masse, muss als mangelnde Wertschätzung des Pflichtgremiums ‚Integrationsrat‘ bewertet werden und ist nicht weiter hinnehmbar.

 

Der Integrationsrat fordert von der neuen Oberbürgermeisterin / dem neuen Oberbürgermeister:

Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Integrationsrates durch Aufstockung der bisherigen ½ Stelle um mindestens eine weitere ½ Stelle auf eine volle Stelle für die Ausschusssachbearbeitung / Geschäftsführung und Unterstützung des Integrationsrates.

 

 

4.      Umsetzung der Forderungen aus dem Interkulturellen Maßnahmenprogramm + Umsetzung des Beschlusses des Integrationsrates zur Einrichtung von bilingualen herkunftssprachlichen Kindergartengruppen

Im Februar 2011 wurde dem Rat der Stadt Köln das ‚Konzept zur Stärkung der interkulturellen Stadtgesellschaft‘ (Integrationskonzept) vorgelegt. Ca. 300 Personen aus der Kölner Stadtgesellschaft hatten daran mitgearbeitet. Expertengruppen, bestehend aus Vertreter*innen der Fachämter, der Interkulturellen Zentren, des Integrationsrates, der Freien Träger und sachkundige Bürger*innen wurden gebeten, konkrete Ideen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Integrationskonzept zu entwickeln.

Konkrete Handlungsempfehlungen der Expertengruppen liegen vor, wurden von der Verwaltung bewertet und im Integrationsrat und den Fachausschüssen ausführlich diskutiert. Die Verwaltung ist beauftragt, konkrete Beschlussvorlagen zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

Der Integrationsrat fordert von der neuen Oberbürgermeisterin / dem neuen Oberbürgermeister:

Unterstützung zur Umsetzung der Beschlüsse des Integrationsrates zur

·         zügigen Umsetzung der im Integrationsrat und den Fachausschüssen beschlossenen Maßnahmenempfehlungen aus dem ‚Interkulturellen Maßnahmenprogramm‘

·         Einrichtung eines Integrationsbudgets in Höhe von 1,5 Mill. € zur Finanzierung von Maßnahmen aus dem Interkulturellen Maßnahmenprogramm.

 

 

Der Integrationsrat setzt sich seit vielen Jahren für die Förderung der natürlichen Mehrsprachigkeit durch Einrichtung bilingualer herkunftssprachlicher Gruppen in Kindertagesstätten ein. Hierbei geht es den Mitgliedern des Integrationsrates nicht nur um die Nutzung der bereits vorhandenen Sprachpotentiale von Kindern beim weitgehend mühelosen Erlernen mehrerer Sprachen bereits im Kindergartenalter, sondern insbesondere auch um einen Akt aktiver Wertschätzung der seitens der Kinder mit Migrationshintergrund ‚mitgebrachten‘ Familiensprachen.

 

Der Integrationsrat fordert von der neuen Oberbürgermeisterin / dem neuen Oberbür-germeister:

·         Umsetzung des langjährigen Beschlusses des Integrationsrates zu bilingualen Kindergartengruppen und kurzfristige Einrichtung von 10 bilingualen herkunftssprachlichen Gruppen in städtischen Kitas als Signal einer Potentialförderung unserer Kinder und klares Statement einer Wertschätzung der ‚mitgebrachten‘ Familiensprachen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig mit allen Stimmen der direkt gewählten Mitglieder des Integrationsrates beschlossen bei Enthaltung aller vom Rat entsandten Mitglieder.